Stadt Reinheim
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Archiv Pressemitteilungen

In diesem Archiv finden Sie ältere Pressemitteilungen und Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim.

Bekanntmachung 17.08.2023

Nr. 62/2023 - Einberufung der Elternversammlung des Kindergartens Ueberau

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern,         hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung   am Mittwoch, 27. September 2023, um 19.00 Uhr,...[mehr]


Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Eltern,      

 

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Elternversammlung

 

am Mittwoch, 27. September 2023, um 19.00 Uhr,

 

in den Gemeinschaftsraum des Kindergartens.

 

Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung durch ein Mitglied des Magistrats der Stadt Reinheim

2. Wahl des Elternbeirates

3. Verschiedenes

 

Freundliche Grüße

 

Heckel

Erster Stadtrat

 


Pressemitteilung 27.07.2023

Ein besonderer Klang

„Ein Termin mit besonderen Momenten“, so nannte Bürgermeister Manuel Feick den Besuch in der evangelischen Kirche, bei dem er den Klängen der restaurierten Orgel lauschte.   Die spätromantische Orgel aus dem Jahr 1929...[mehr]


„Ein Termin mit besonderen Momenten“, so nannte Bürgermeister Manuel Feick den Besuch in der evangelischen Kirche, bei dem er den Klängen der restaurierten Orgel lauschte.

 

Die spätromantische Orgel aus dem Jahr 1929 wurde in den vergangenen 17 Monaten restauriert.   Trotz vieler Reparaturen und Reinigungen sowie einer Umgestaltung zu Beginn der 1960er Jahre kam die historische Orgel in die Jahre und wurde nun seit Anfang 2022 wieder in den Originalzustand versetzt und spielbar gemacht.

Im Februar letzten Jahres wurde die Orgel vollständig zerlegt und Pfeife für Pfeife, Ventil für Ventil, Taste für Taste einzeln überholt. Seit Ende Januar 2023 wurde das Instrument, das bereits vor seiner Restaurierung in unzähligen Gottesdiensten und Konzerten mit seinen jeweiligen Organisten für die musikalische Umrahmung sorgte, wieder zusammengebaut.

Das Ergebnis kann sich sehen und vor allem hören lassen.

 

Eingeweiht wurde die neue alte Orgel vor etwa 90 Personen Anfang Juli, darunter vielen, die eine Orgelpfeifenpatenschaft übernommen haben.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich finde diese Möglichkeit, sich am Erhalt dieses historischen Instrumentes beteiligen zu können, sehr schön. Auch ich habe mich daher für eine solche Patenschaft entschieden und es freut mich, dass viele weitere Menschen ebenfalls Orgelpfeifenpaten geworden sind.“


Pressemitteilung 27.07.2023

Viele Buchwünsche auf der „Wunschleine“

Anlässlich des jährlich stattfindenden Welttag des Buches am 23. April startete die Reinheimer Stadtbücherei die Aktion „Buchwünsche“. Dazu wurde in den Räumlichkeiten der Bücherei eine „Wunschleine“ gespannt, an der die...[mehr]


Anlässlich des jährlich stattfindenden Welttag des Buches am 23. April startete die Reinheimer Stadtbücherei die Aktion „Buchwünsche“. Dazu wurde in den Räumlichkeiten der Bücherei eine „Wunschleine“ gespannt, an der die Leserinnen und Leser individuelle Buchwünsche aufhängen konnten.

Die Idee stieß auf große Begeisterung bei den Besucherinnen und Besuchern und die Leine füllte sich mit einer Vielzahl von farbenfrohen Buchwünschen.

In den letzten Wochen arbeitete das Büchereiteam mit großer Freude an der Umsetzung der Leserwünsche, die ein breites Spektrum umfassten.

Die neu eingetroffenen Bücher decken eine breite Palette an Genres und Themen ab, darunter Krimis, Liebesgeschichten, Kinderbücher und Sachbücher. Sowohl Leseratten als auch Leserinnen und Leser, die nur gelegentlich zum Buch greifen, finden nun eine erweiterte Auswahl an Lesestoff in der Stadtbücherei.

 

Stefanie Kary, Leiterin der Stadtbücherei, äußerte sich begeistert über die Resonanz der Aktion: "Es war schön, dass sich so viele Menschen an unserer Wunschleine beteiligt haben. Es zeigt uns, wie wichtig die Bücherei ist und wir sind glücklich, dass wir so viele Wünsche erfüllen konnten.“

Und Bürgermeister Manuel Feick fügt hinzu: „Ich freue mich, dass die Aktion unseres Büchereiteams ein voller Erfolg war. Ich wünsche allen Entleiherinnen und Entleihern viel Freude beim Lesen der neuen Bücher.“

 

Für weitere Informationen zum Angebot und den Veranstaltungen der Stadtbücherei lohnt sich ein Besuch auf der Webseite oder direkt vor Ort.


Pressemitteilung 27.07.2023

Fast doppelt so viele Radler wie im letzten Jahr

Auch in diesem Jahr rief die Stadt Reinheim zum Stadtradeln auf. Insgesamt 163 Radlerinnen und Radler in 15 Teams, und damit fast doppelt so viele wie im letzten Jahr, meldeten sich für die Kampagne, die im Landkreis...[mehr]


Auch in diesem Jahr rief die Stadt Reinheim zum Stadtradeln auf. Insgesamt 163 Radlerinnen und Radler in 15 Teams, und damit fast doppelt so viele wie im letzten Jahr, meldeten sich für die Kampagne, die im Landkreis Darmstadt-Dieburg in diesem Jahr in der Zeit vom 24.06.-14.07. stattfand, an und traten kräftig in die Pedale.

An den 21 zusammenhängenden Tagen kamen gut 48.000 km zusammen. So wurden ca. 8 Tonnen CO² vermieden.

Im Vergleich zum Vorjahr, als 89 Aktive in 9 Teams ca. 30.000 km bewältigten, wurden nun 3 Tonnen mehr CO² vermieden als noch 2022.

 

Die aktivsten Teams stellten wie bereits im letzten Jahr der RSC Reinheim, gefolgt von den KSG Radlern und der SPD Reinheim.

 

Egal ob Alltagsradelnde, entspannte Einsteigerinnen und Einsteiger oder ambitionierte Sportlerinnen und Sportler - bereits zum 6. Mal wurde im Rahmen des Stadtradelns in Reinheim ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und ein Zeichen für vermehrte Radförderung in Reinheim gesetzt.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Es ist toll zu sehen, wie sich die Zahl der Teilnehmenden an dieser Kampagne entwickelt. Fast 200 Radbegeisterte haben in diesem Jahr mit ihrer Teilnahme einmal mehr ein Zeichen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit gesetzt. Dafür bin ich sehr dankbar.“


Pressemitteilung 27.07.2023

Per Rad unterwegs mit dem Jugendforum

Anfang Juli ging es für Bürgermeister Manuel Feick mit einigen Mitgliedern des Jugendforums auf Radtour durch Reinheim. Ziel war es unter anderem, geeignete Stellplätze für Fahrradständer zu finden und festzulegen und die...[mehr]


Anfang Juli ging es für Bürgermeister Manuel Feick mit einigen Mitgliedern des Jugendforums auf Radtour durch Reinheim.

Ziel war es unter anderem, geeignete Stellplätze für Fahrradständer zu finden und festzulegen und die Radwege sowie verschiedene Straßenmarkierungen unter die Lupe zu nehmen.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Mir ist es wichtig, unseren Jugendlichen Gehör zu schenken, die Dinge aus Sicht der jungen Menschen zu betrachten. Deshalb sind mir gemeinsame Aktionen wie eben diese gemeinsame Radtour sehr wichtig.“


Pressemitteilung 27.07.2023

Aus dem Magistrat: Vom Spielplatz bis Bevölkerungsschutz

Viele Themen standen in den letzten Wochen auf der Tagesordnung des Magistrates. Diese reichten von verschiedenen Beschlussfassungen zu Bau- und Sanierungsmaßnahmen bis hin zu Beschlüssen im Bereich der...[mehr]


Viele Themen standen in den letzten Wochen auf der Tagesordnung des Magistrates. Diese reichten von verschiedenen Beschlussfassungen zu Bau- und Sanierungsmaßnahmen bis hin zu Beschlüssen im Bereich der Vereinsförderung.

 

Eine der momentan größten Maßnahmen im Stadtgebiet betrifft die Sanierung der Brunnen- und Sudentenstraße in Ueberau, für die Angebote eingeholt und der Auftrag nun vergeben werden konnte.

Für diese Maßnahme, die den Straßen- und Kanalbau sowie den Trinkwasserleitungsbau betrifft, entstehen Kosten von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro, von denen 771.844,57 € auf den Straßenbau und 271.484,61 € auf den Kanalbau entfallen. Für den Trinkwasserleitungsbau, für den die Kosten von den Stadtwerken Reinheim getragen werden, wurden 286.554,95 € veranschlagt und dies alles ohne Straßenbeitragssatzung.

Bereits Ende Mai wurden verschiedene Aufträge für die Sanierung des Feuerwehrhauses/Bürgerhauses Ueberau vergeben, so für die Dach- und Spenglerarbeiten, die Erd-, Mauer- und Betonarbeiten und für die Anmietung eines Sanitärwagens.

Für die Erneuerung der Brandmeldetechnik im Feuerwehrhaus Spachbrücken wurde ebenfalls die Vergabe der Arbeiten beschlossen. Hier entstehen vorläufige Kosten in Höhe von 6.079,85 €.

Eine Dachkuppel an der Goldmann-Kita muss ausgetauscht werden, da diese undicht ist und sich nicht mehr reparieren lässt. Hierfür werden Kosten in Höhe von 4.278,65 € fällig.

 

Sowohl am Dilsbach in Spachbrücken als auch am Hirschbach in Georgenhausen können die Mäharbeiten am Fließgewässer aufgrund der Standortverhältnisse und der rechtlichen Rahmenbedingungen nur von speziellen Fachfirmen ausgeführt werden. Auch diese Aufträge wurden nun vergeben. Hierfür entstehen Kosten von insgesamt 18.976,69 €.

 

Für die Spielplätze Am Schützenrain und im Teichweg wird jeweils ein Bodentrampolin angeschafft. Der Auftrag zum Angebotspreis in Höhe von 6.295,10 wurde ebenfalls vergeben.

 

Auch im Bereich der Vereinsförderung wurden Beschlüsse gefasst. So erhält der FSV Spachbrücken im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien für die Anschaffung eines Step Boards einen Zuschuss in Höhe von 378 € und für die Anschaffung einer Pumpenanlage 788,80 €.

Die Reinheimer Bürgergemeinschaft für Behinderte erhält für die laufende Unterhaltung des Seniorenfahrdienstes einen Zuschuss in Höhe von 3.000 €.

 

Auch der Bevölkerungsschutz wird verbessert: Für die Feuerwehr Spachbrücken können nun jeweils ein Rollcontainer für die Einsätze mit Öl bzw. Wasser beschafft werden. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 5.598,95 €.

In den persönlichen Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrleute wurde ebenfalls investiert. Für insgesamt 37.654,13 € wurde neue Einsatzkleidung beauftragt.


Pressemitteilung 27.07.2023

Wassermangel vorbeugen – Wasser sparen

Sechs Förderbrunnen mit verschiedenen Grundwassermesstellen existieren im Einzugsbereich der Reinheimer Stadtwerke. Die aktuellen Messungen zeigen, dass die Grundwasserstände auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Das regenreiche...[mehr]


Sechs Förderbrunnen mit verschiedenen Grundwassermesstellen existieren im Einzugsbereich der Reinheimer Stadtwerke. Die aktuellen Messungen zeigen, dass die Grundwasserstände auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Das regenreiche Frühjahr hat zu keiner maßgeblichen Verbesserung der Wasserstände beigetragen.

Auch wenn es derzeit noch keine Anzeichen für einen Wassermangel im Einzugsbereich der Stadtwerke Reinheim gibt, wird im Hinblick auf die kommenden heißen Sommermonate dennoch gebeten, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Wir alle können etwas dafür tun, die Ressource Wasser zu schützen. Ich bitte Sie, schon jetzt sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen, damit wir auch am Ende des Sommers noch genügend Vorräte für den täglichen Gebrauch haben.“


Pressemitteilung 27.07.2023

Onilo-Boardstories mit der Stadtbücherei entdecken

Ein weiteres digitales Angebot gibt es nun in der Bücherei: die Freischalt-Codes für Onilo-Boardstories. Damit geht es in eine Welt voller animierter Geschichten. Auf dieser Plattform werden beliebte Kinderbücher für verschiedene...[mehr]


Ein weiteres digitales Angebot gibt es nun in der Bücherei: die Freischalt-Codes für Onilo-Boardstories. Damit geht es in eine Welt voller animierter Geschichten. Auf dieser Plattform werden beliebte Kinderbücher für verschiedene Altersgruppen in Form von interaktiven Boardstories, die auf PCs oder mobilen Endgeräten abgespielt werden können, dargestellt und bieten den Kindern wieder ein neues Leseerlebnis mehr. Dank der Freischaltcodes können Kinder und Eltern die animierten Geschichten auch gemeinsam zu Hause genießen. Damit wird das Lesen zu einem besonderen und unterhaltsamen Erlebnis, wobei das Angebot vom klassischen Märchen bis hin zu zeitgenössischen Abenteuern reicht.

Darüber hinaus sind ausgewählte Geschichten in verschiedenen Sprachen verfügbar, was die Förderung der Sprachkompetenz unterstützt.

 

Bürgermeister Manuel Feick über das digitale Angebot: „Es ist ein sehr breites Spektrum an digitalen Lesemöglichkeiten, das unsere Stadtbücherei Familien zur Verfügung stellt."

 

Neben Onilo bietet die Stadtbücherei auch Zugang zu anderen digitalen Angeboten wie Tigerbooks, Polylino, Sofatutor und phase6. Dank dieser breiten Auswahl an digitalen Lesemöglichkeiten wird das Lesen für Kinder zu einem aufregenden Erlebnis.


Pressemitteilung 27.07.2023

Mit Plakaten gegen den Wilden Müll und Hundekot

Die Themen Wilder Müll und Hundekot sind immer wieder präsent, nicht nur in Reinheim. Aufrufe in der Presse und den sozialen Medien verpuffen leider immer wieder. Nun wird im gesamten Stadtgebiet mit Plakaten darauf...[mehr]


Die Themen Wilder Müll und Hundekot sind immer wieder präsent, nicht nur in Reinheim.

Aufrufe in der Presse und den sozialen Medien verpuffen leider immer wieder. Nun wird im gesamten Stadtgebiet mit Plakaten darauf hingewiesen, wie mit dem wilden Müll und den Hinterlassenschaften der Vierbeiner umgegangen werden soll.

 

„Die Menschen in unserer Stadt sollen mit dieser Aktion für dieses Thema sensibilisiert werden. Wir möchten nichts unversucht lassen, die Situation zu verbessern.“, so Bürgermeister Manuel Feick, „wohlwissend, dass nur ein geringer Bruchteil der Bevölkerung für wilde Müllablagerungen verantwortlich ist.


Pressemitteilung 25.07.2023

WLAN-Nutzung in der Stadtbücherei

Ein neues Angebot gibt es ab sofort in der Reinheimer Stadtbücherei. Besucherinnen und Besucher haben nun die Möglichkeit, über einen zeitlich begrenzten WLAN-Zugang mit ihren eigenen mobilen Geräten wie Laptop, Tablet oder...[mehr]


Ein neues Angebot gibt es ab sofort in der Reinheimer Stadtbücherei. Besucherinnen und Besucher haben nun die Möglichkeit, über einen zeitlich begrenzten WLAN-Zugang mit ihren eigenen mobilen Geräten wie Laptop, Tablet oder Smartphone bequem im Bestand zu recherchieren oder auf ihre persönlichen Merklisten zuzugreifen.

Die Voucher mit den Zugangsdaten, die für die zeitlich begrenzte kostenfreie WLAN-Nutzung notwendig sind, erhalten die Besucherinnen und Besucher an der Ausleihtheke.

 

Mit der Einführung des WLAN-Zugangs wird der Service für die Leserinnen und Leser weiter verbessert.

Finanziert wird die Einführung dieses neuen Angebotes durch Fördermittel des Deutschen Bibliotheksverbandes. Mit diesen Fördermitteln konnten auch Tablets erworben werden, die den Nutzerinnen und Nutzern auch ohne eigene mobile Geräte die Recherche vor Ort ermöglichen.

 

Bürgermeister Feick zeigt sich sehr erfreut: „Es ist großartig, dass unsere Stadtbücherei diese Fördermittel erhalten hat und nun moderne Technik anbieten kann – ein echter Gewinn für alle Besucherinnen und Besucher.“


Pressemitteilung 25.07.2023

Kleider- und Spielzeugbasar am 23. September 2023

Einen vorsortierten Kinderkleider- und Spielzeugbasar organisiert der Elternbeirat des Dr.-Jacob-Goldmann-Kindergartens.   Bei dem vorsortierten Basar werden am 23. September 2023 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00...[mehr]


Einen vorsortierten Kinderkleider- und Spielzeugbasar organisiert der Elternbeirat des Dr.-Jacob-Goldmann-Kindergartens.

 

Bei dem vorsortierten Basar werden am 23. September 2023 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kita in der Willy-Brandt-Straße wieder Kleidung und Spielzeug angeboten und es besteht die Möglichkeit zum Stöbern und zum Kaufen.

Schwangeren sowie Müttern und Vätern mit Kleinkindern bis zu 2 Jahren ist der Einlass bereits ab 12:00 Uhr gestattet.

 

Für Verpflegung nach dem Stöbern ist mit Kuchen to go bestens gesorgt.

 

Anmeldungen für den Basar sind unter basar-goldmann@web.de bis zum 8. September 2023 möglich. Nähere Informationen gibt es im Kindergarten unter Telefon 06162/914760.


Pressemitteilung 25.07.2023

Krippe „Unterm Regenbogen“ zu Besuch bei der Feuerwehr

Einen ganz besonderen Ausflug konnten einige Kinder der Kinderkrippe „Unterm Regenbogen“ unternehmen. Dabei war der Weg gar nicht so weit, aber das Ziel um so interessanter. Die Kinder statteten der Reinheimer Feuerwehr, die ihr...[mehr]


Einen ganz besonderen Ausflug konnten einige Kinder der Kinderkrippe „Unterm Regenbogen“ unternehmen. Dabei war der Weg gar nicht so weit, aber das Ziel um so interessanter. Die Kinder statteten der Reinheimer Feuerwehr, die ihr Domizil nur etwa 200m von der Kinderkrippe entfernt hat, einen Besuch ab, bei dem Marco Gerbershagen und Jan Buhmann gemeinsam mit Rudi, der Handpuppe, den Kindern nicht nur das Feuerwehrgebäude, sondern auch die Fahrzeuge, die Ausrüstung und den Feuerwehrturm zeigten.

 

Zum Schluss hieß es: „Wasser marsch!“ … und der Vormittag war für alle teilnehmenden Kinder ein tolles Erlebnis.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Es ist immer wieder schön zu sehen, wie begeistert bereits die Kleinsten sind, wenn ein Blick hinter die Kulissen der Feuerwehr möglich ist. Ich bin froh, dass unsere Feuerwehrmänner und -frauen immer wieder bereit sind, ihre ehrenamtliche Arbeit näher zu bringen.“


Pressemitteilung 25.07.2023

Buntes Programm in der Goldmann-Kita auch im 2. Quartal

Viel zu berichten gibt es aus der Goldmann-Kita auch aus den Monaten April bis Juni.   So besuchten die Vorschulkinder die Naturschutzscheune am Reinheimer Teich. Mit großem Interesse und Spaß waren die Kinder dabei,...[mehr]


Viel zu berichten gibt es aus der Goldmann-Kita auch aus den Monaten April bis Juni.

 

So besuchten die Vorschulkinder die Naturschutzscheune am Reinheimer Teich. Mit großem Interesse und Spaß waren die Kinder dabei, als sie Yvonne Lücke rund um die Scheune führte und viel Wissenswertes zu Storch, Eisvogel und anderen Tieren erzählte und ihnen das Storchennest und die Lebensräume der dort lebenden Tiere zeigte.

 

Einen sehr interessanten Vormittag erlebten die Kinder bei der Reinheimer Feuerwehr.

Herr Bachmann und Herr Friedrich zeigten den Kindern alles rund um die Feuerwehr. Was kann ein Feuerwehrauto? Welche Funktion hat die Kleidung? Diese und viele weitere Fragen der Kinder wurden an diesem spannenden Vormittag beantwortet. Höhepunkt des Besuches war eine Übung mit dem Feuerwehrschlauch – spätestens beim Signal „Wasser marsch!“ waren alle Kinder begeistert.

 

Für die Schulkinder gab es einen Besuch von Herr Schuster, zuständig für die Verkehrserziehung bei der Verkehrswacht, in der Kita.

Zusammen wurde mit den Kindern und ihren Eltern besprochen, wie man sich auf der Straße verhalten muss, danach wurde das Erlernte gleich auf einem fiktiven Schulweg umgesetzt.

Alle Kinder hielten die Verkehrsregeln ein und bekamen zur Belohnung einen Fußwegführerschein.

 

Auch die Gesundheitsvorsorge stand auf dem Plan. Die Paten-Zahnärztin der Einrichtung Frau Dr. Epping aus Reinheim besuchte mit ihren Assistentinnen jede Gruppe. Bei diesem Besuch lernten die Kinder in spielerischer Form viel über zahnfreundliche und unfreundliche Lebensmittel. Außerdem zeigte eine Handpuppe wie richtiges Zähneputzen funktioniert. Später durfte jedes Kind mit der geschenkten Zahnbürste selbst Zähne putzen.

Auch ein Gegenbesuch in der Praxis fand statt. Dort stand neben der Besichtigung der Praxisräume ein angstfreier Besuch beim Zahnarzt im Vordergrund.

 

Ein weiteres Highlight bei bestem Sommerwetter war das diesjährige Kinderfest. Bei Dosenwerfen, Kinderschminken, Wasserspielen, einem Zauberer und einem Erzähltheater hatten die Kinder jede Menge Spaß.

Zur Stärkung für alle gab es beim gemeinsamen Mittagessen Cheeseburger.

 

Die kommenden Schulkinder wurden zu einem Überraschungsnachmittag eingeladen. Mit dem Zug ging es nach Erbach, wo es im Schloss eine Führung mit anschließendem Bastelprogram zum Thema Ritter und Burgfräulein gab.

Zurück in der Kita warteten bereits alle Eltern auf die Kinder, es wurde gegrillt und bei leckerem Essen gemütlich zusammengesessen. Die „Schulis“ bekamen ihre Schultüten und Portfolios überreicht. Zum Abschied wurden alle Kinder aus der Kita auf den Spielplatz „geworfen“. Damit endet nun ein Lebensabschnitt und ein spannender, neuer Abschnitt erwartet die Kinder.

Die Schulkinder und Eltern hatten für die Erzieherinnen ein Insektenhotel als Erinnerung an die Kindergartenzeit übergeben.

Das Team der Einrichtung war begeistert: „Wir sagen ganz lieben Dank für die guten Wünsche an uns und wünschen den Kindern und ihren Eltern eine tolle Schulzeit. Bleibt neugierig und mutig.“

 

Und Bürgermeister Feick fügt hinzu: „Auch ich wünsche allen Schulkindern viel Spaß und Erfolg auf dem weiteren Weg. Allen Kindern, die weiter die Einrichtung besuchen, wünsche ich auch im nächsten Kindergartenjahr so tolle Unternehmungen, wie sie in diesem Jahr schon stattgefunden haben.“


Pressemitteilung 25.07.2023

Odenwaldverein 1899 Reinheim e.V. übergibt Grundstück an die Stadt

Zu einem gemeinsamen Fototermin trafen sich vor einigen Wochen Bürgermeister Manuel Feick und Vorstandsmitglieder des Odenwaldvereines 1899 Reinheim e.V. auf der Windlücke, um bildlich festzuhalten, was der Verein beschlossen...[mehr]


Zu einem gemeinsamen Fototermin trafen sich vor einigen Wochen Bürgermeister Manuel Feick und Vorstandsmitglieder des Odenwaldvereines 1899 Reinheim e.V. auf der Windlücke, um bildlich festzuhalten, was der Verein beschlossen hatte, nämlich die Übergabe des Grundstückes, auf dem die Julius Scriba Hütte steht.

 

Diese Hütte wurde 1902 vom Odenwaldverein erbaut und ziert auch heute noch das Grundstück auf der Windlücke. Der Verein ist es auch, der bisher mit großem ehrenamtlichen Engagement dieses Grundstück gepflegt hat. „Dafür danken wir Ihnen ganz herzlich“, so Bürgermeister Manuel Feick.

 

In der Satzung des Vereines ist festgelegt, dass bei Auflösung des Vereines das Vermögen an die Stadt Reinheim fällt. Da eine Auflösung des Odenwaldvereines absehbar ist, wurde das 1.986 m² große Grundstück bereits jetzt an die Stadt Reinheim mit einem entsprechenden Übernahmevertrag übergeben. Den notwendigen Beschluss zu diesem Vertrag fasste der Magistrat bereits im November letzten Jahres.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich danke dem Odenwaldverein 1899 Reinheim e.V., dass uns als Stadt dieses Grundstück mit dieser tollen Schutzhütte zur Verfügung gestellt wird. Sicher finden viele Bürgerinnen und Bürger auch künftig auf diesem Grundstück ein gemütliches Ruheplätzchen nach einem Spaziergang durch den Wald an der Windlücke. Und auch von Kindergarten- und Schulkindern wird das Grundstück immer gerne genutzt.“


Bekanntmachung 25.07.2023

Nr. 61/2023 - Bekanntmachung zur Aufhebung der Interessenliste für Wohnbaugrundstücke im Stadtgebiet

Die Interessenliste für Wohnbaugrundstücke wurde mit Stadtverordnetenbeschluss am 18.07.2023 aufgehoben.  Dies ist innerhalb von vier Wochen nach Beschluss öffentlich bekanntzumachen.   Es wird darauf hingewiesen,...[mehr]


Die Interessenliste für Wohnbaugrundstücke wurde mit Stadtverordnetenbeschluss am 18.07.2023 aufgehoben.  Dies ist innerhalb von vier Wochen nach Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vergabe der Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet „Nordwest III“ voraussichtlich im Herbst 2023 ein extra Vergabeverfahren starten wird.

Alle für die Bewerbung erforderlichen Vorgaben (Vergabekriterien) sowie Preis und Bebauungsplanfestsetzungen werden dann öffentlich bekanntgemacht. Eine Bewerbungsfrist wird festgelegt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es in diesem Bewerbungsverfahren auf Vollständigkeit der Unterlagen ankommen wird. Eine Auswertung erfolgt erst nach Ablauf der dann geltenden Bewerbungsfrist.

Diese Verfahrensweise wurde am 18.07.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

Wir bitten von telefonischen Anfragen zu Vergabedetails für die Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Nordwest III“ vor der öffentlichen Bekanntmachung des Vergabeverfahrens abzusehen.

 

Reinheim, den 24.07.2023

 

Feick

Bürgermeister


Bekanntmachung 25.07.2023

Nr. 60/2023 - Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Reinheim“

sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB [mehr]


Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim in ihrer Sitzung am 27.09.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Reinheim“ beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde auch die Einleitung des Verfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich beschlossen.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

In der Sitzung am 18.07.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim den Bebauungsplan und die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

 

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 5,0 ha. Hierdurch soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden.

Das ca. 5 ha große Plangebiet befindet sich ca. 1,8 km südöstlich der Ortslage von Reinheim – Ueberau und ca. 1,7 km östlich von Groß-Bieberau. Es liegt darüber hinaus ca. 200 m westlich des Hundertmorgen, einem Weiler von Ueberau.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit den Flurbezeichnungen „Hundertmorgen“ und umfasst hier folgende Parzelle auf der Gemarkung Ueberau:

Flur 6: Parzelle 115/1.

Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Reinheim“ lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Im Norden und Süden: verläuft die Geltungsbereichsgrenze anhand von Parzellengrenzen mitten durch die Feldflur. Die genaue Grenze ist aufgrund der einheitlichen Nutzung hier aber nicht eindeutig feststellbar
  • Im Osten: durch den ersten Nord-Süd-verlaufenden Feldweg westlich von Hundertmorgen
  • Im Westen: durch den zweiten Nord-Süd-verlaufenden Feldweg westlich von Hundertmorgen

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Stadt Reinheim bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan sowie die FNP-Teiländerung vom 07.08.2023 bis zum 08.09.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, Bauamt, 1. Stock, Zimmer-Nr. 108 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

 

Die Dienststunden sind:

montags:                                                            von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs und donnerstags:   von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

freitags:                                                              von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Folgende Unterlagen/umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur FNP-Teiländerung (Kurzfassung für Scoping-Verfahren)

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und https://www.reinheim.de/bebauungsplaene.html

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 08.09.2023 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: crueck@reinheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Für die FNP-Teiländerung gilt: 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Reinheim oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Reinheim oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Reinheim oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Reinheim ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Manuel Feick

Bürgermeister    


Pressemitteilung 20.07.2023

Beide Pokale gehen nach Sanok

Große Begeisterung löste sie aus – die 1. Mini-Fußball-EM der Partnerstädte, die am 15. Juli 2023 im Reinheimer Sportzentrum stattfand. In zwei Altersklassen trafen Mannschaften aus den Partnerstädten Cestas (Frankreich),...[mehr]


Große Begeisterung löste sie aus – die 1. Mini-Fußball-EM der Partnerstädte, die am 15. Juli 2023 im Reinheimer Sportzentrum stattfand.

In zwei Altersklassen trafen Mannschaften aus den Partnerstädten Cestas (Frankreich), Sanok (Polen), Fürstenwalde (Brandenburg) und Reinheim aufeinander. Licata, die vierte Reinheimer Partnerstadt musste leider kurzfristig absagen und konnte bei der großartigen Jugendbegegnung nicht dabei sein.

Gespielt wurde jeder gegen jeden, der Wettbewerb bestand aus einer Hin- und Rückrunde. Trotz der sehr sommerlichen Temperaturen die an diesem Tag herrschten, waren alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren voller Eifer dabei und es entwickelten sich spannende Spiele. In den Mannschaften von Cestas, Sanok und Reinheim spielten ausschließlich Jugendliche, die regelmäßig im Fußball trainieren, die Mannschaft aus Fürstenwalde bestand aus Jugendlichen, die überwiegend in anderen Sportarten, wie beispielsweise im Judo oder der Leichtathletik zu Hause sind.

Fairplay wurde bei dieser Mini-EM großgeschrieben und so wurde dann auch schon mal mit weniger Spielern als vorgesehen, angetreten, damit die Leistungsspanne nicht zu groß wurde.

In beiden Altersklassen gingen die Mannschaften aus Sanok am Ende als Sieger hervor und konnten die Pokale mit in ihre Heimat nehmen. In der jüngeren Altersklasse (12-14 Jahre) belegte die Reinheimer Mannschaft den 2. Platz und die Jungs aus Cestas den 3. Platz, beim älteren Jahrgang (15-16 Jahre) waren die Platzierungen umgedreht. Sieger der Herzen, und da waren sich alle einig, wurde in beiden Altersklassen Fürstenwalde, die sich in allen Spielen nicht unterkriegen ließen und mit vollem Einsatz bis zum letzten Spiel dabei waren.

Bei der anschließenden Siegerehrung, bei der die polnische Nationalhymne gleich zweimal zu hören war, wurden nicht nur die Spielerinnen und Spieler geehrt, sondern auch die Schiedsrichter und Betreuerinnen und Betreuer, denen ein herzlicher Dank zu Teil wurde.

Auch der Wettergott hat mitgespielt und öffnete erst nach den Siegerehrungen kurzzeitig seine Schleusen.

 

Umrahmt wurde diese 1. Fußball-EM der Partnerstädte mit einem umfangreichen Programm. Die Jugendlichen mit ihren Betreuerinnen und Betreuern kamen bereits am Mittwochabend im Kreisjugendheim Ernsthofen an, wo sie bei ihrem fünftägigen Besuch untergebracht waren.

 

An diesem ersten Abend begrüßte Bürgermeister Manuel Feick die Gäste, bevor es bei einem gemeinsamen Abendessen ein erstes Kennenlernen untereinander gab.

Am Donnerstag ging es nach dem Frühstück ins Felsenmeer nach Lautertal, ehe am Nachmittag die von der ENTEGA AG großzügig gesponserten Ausrüstungen bestehend aus Trikot, Hose und Stutzen, an alle verteilt wurden und die Kinder- und Jugendförderung an diesem Nachmittag für die Gäste und die Reinheimer Jugendlichen für ein buntes Programm sorgte. Der ENTEGA AG gilt an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung.

 

Ein nächstes Highlight für alle war am Freitagvormittag die Stadionführung beim Bundesligisten SV Darmstadt 98, bei der sich die Verantwortlichen der Lilien für die Jugendlichen viel Zeit genommen haben. Auch der Blick auf das öffentliche Training der Lilien, die an diesem Tag gemeinsam mit dem Team von Norwich City auf dem Platz standen, fand großes Interesse, zumal in den Reihen der Engländer ein polnischer Spieler auf dem Trainingsplatz war und sich viel Zeit für die jungen Besucher aus Sanok nahm. Im Anschluss an die Führung ging es dann noch in den Fanshop, ehe der Rückweg nach Reinheim angetreten wurde. Auf dem Plan für diesen Nachmittag stand dann für alle der Besuch des Reinheimer Schwimmbades mit einem anschließenden gemeinsamen Essen im Sportzentrum Reinheim. Auch an diesem Abend stand Fußball schon hoch im Kurs.

 

Nach einem spannenden, schönen und anstrengenden Samstag ging es dann am Sonntagmorgen für alle zurück nach Hause und dies mit ganz vielen Erlebnissen, Eindrücken und Erfahrungen im Gepäck.

 

Bürgermeister Manuel Feick begeistert: „Das, was wir an diesen Tagen erlebt haben, war ein großer Schritt zum Erhalt der Städtepartnerschaften in allen drei Ländern. Fast 100 Jugendliche, die gemeinsam Spaß hatten, sich im sportlichen Wettkampf messen konnten und viele Freundschaften, die in diesen Tagen entstanden, sind ein Zeichen dafür, dass die Städtepartnerschaften in einem gemeinsamen Europa auch heute noch Zukunft haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen, die an der Organisation und Durchführung dieser grandiosen internationalen Jugendbegegnung beteiligt waren, angefangen bei Sandra Stegmayer, die für die Städtepartnerschaften bei uns im Hause zuständig ist, über Günter Six, der die Durchführung des Turniers innehatte und von Beginn an in die Organisation eingebunden war, unser JUZ, das mit tatkräftiger Unterstützung dabei war, einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Rathaus, die Platzwarte, die Schiedsrichter, die Dolmetscher Angelika Mohr und Manfred Mack bis hin zum  Partnerschaftsverein, der die Jugendbegegnung nicht nur finanziell, sondern auch personell in Person des Geschäftsführers Hardy Wetzel, der den ganzen Samstag vor Ort war, großzügig unterstützte, ganz herzlich bedanken – ohne euch alle wäre dieser Besuch der Partnerstädte nicht möglich gewesen. Ein großes Dankeschön geht auch an die Sanddorf-Stiftung, die diese internationale Jugendbegegnung finanziell unterstützte.“

 

Die nächste städtepartnerschaftliche Veranstaltung steht bereits in den Startlöchern. Ende August geht es für eine Delegation von Stadtverwaltung und Partnerschaftsverein nach Cestas.


Bekanntmachung 20.07.2023

Nr. 59/2023 - Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der...[mehr]


Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 4.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 18.07.2023 nachstehende Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim beschlossen:

 

Artikel 1

§ 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim erhält folgenden Wortlaut:

 

§ 2 - Betreuungsgebühren

 

(1) Die Betreuungsgebühr beträgt für das Einzelkind einer Familie für die Betreuung an Werktagen montags bis freitags

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                          265,00 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                          135,00 Euro/Monat

ganztags            von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                        400,00 Euro/Monat 

 

Bei Platz-Sharing beträgt die Betreuungsgebühr für das Einzelkind einer Familie für die Betreuung pro wöchentlichem Betreuungstag

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                            53,00 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                            27,00 Euro/Monat

ganztags            von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                          80,00 Euro/Monat 

 

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim beträgt für das zweite Kind einer Familie die Betreuungsgebühr an Werktagen montags bis freitags

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                         132,50 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                           67,50 Euro/Monat

ganztags          von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                         200,00 Euro/Monat 

 

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kinderkrippe bzw. einen Kindergarten oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim beträgt für das zweite Kind einer Familie bei Platz-Sharing die Betreuungsgebühr an Werktagen montags bis freitags

vormittags        von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr                            26,50 Euro/Monat 

nachmittags     von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr                            13,50 Euro/Monat

ganztags          von 07.30 Uhr bis 16.15 Uhr                            40,00 Euro/Monat 

 

Für jedes weitere Kind wird keine Betreuungsgebühr erhoben.

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 19. Juli 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister


Bekanntmachung 20.07.2023

Nr. 58/2023 - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698,...[mehr]


1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 4.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 18.07.2023 nachstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim beschlossen:

 

Artikel 1

§ 4 Abs. 6 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim erhält folgenden Wortlaut:

 

(6) Bekanntgaben erfolgen durch Veröffentlichung in den „Reinheimer Nachrichten“ und durch entsprechenden Aushang in den Kinderkrippen.

 

Artikel 2

§ 11 Abs. 6 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim wird neu angefügt

 

(6) Ortsfremde Kinder oder Kinder, die nicht mehr ihren Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes) im Stadtgebiet haben, können bis spätestens zum Ende des laufenden Kinderkrippenjahres von der weiteren Betreuung ausgeschlossen werden. Das Anrecht auf den bisherigen Betreuungsplatz endet spätestens mit Ablauf des laufenden Kinderkrippenjahres (31.07.) Der Ausschluss wird den Erziehungsberechtigten zeitnah schriftlich mitgeteilt. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.

 

Artikel 3

§ 12 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim wird neu eingefügt:

 

§ 12 – Gespeicherte Daten

(1)  Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Kinderkrippen der Stadt Reinheim sowie für die Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Kinderkrippen werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert:

       a) Allgemeine Daten:

       Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder             sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten

       b) Kostenbeitrag:

       Berechnungsgrundlagen, Daten für Ermäßigungen

       c) Rechtsgrundlage:

        Hessische Gemeindeordnung (HGO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Hessisches Kinder-               und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG), diese Satzung.

(2) Die Löschung der Daten erfolgt zwei Jahre nach dem Verlassen der Kinderkrippe durch das Kind.

(3) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gem. § 18 Abs. 2 HSDG über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet

 

Artikel 4

Der bisherige §12 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Reinheim wird zu §13

 

Artikel 5

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 19. Juli 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister


Bekanntmachung 20.07.2023

Nr. 57/2023 - Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der...[mehr]


Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 4.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am 18.07.2023 nachstehende Vierte Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim beschlossen:

 

Artikel 1

§ 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Reinheim erhält folgenden Wortlaut:

 

§ 2 - Betreuungsgebühren

(1) Die Betreuungsgebühr beträgt je Einzelkind einer Familie für die Betreuung in Gruppen mit einer Betreuungszeit bis zu 6 Stunden                                                                             100,00 Euro/Monat

Die Betreuungsgebühr in der Kindertagesstätte mit einer

a) Betreuungszeit bis zu 8 Stunden Modell Midi beträgt                   125,00 Euro/Monat

b) Betreuungszeit bis zu 10 Stunden Modell Maxi beträgt               150,00 Euro/Monat

Die Betreuungsgebühr für zugekaufte Betreuungsstunden beträgt       2,00 Euro/Stunde

Es werden nur volle Stunden abgerechnet.

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie, einen Kindergarten der Stadt Reinheim oder die im Kindergarten integrierte Kindertagesstätte der Stadt Reinheim wird für das zweite Kind und jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühr erhoben.

(3) Soweit das Land Hessen der Stadt Reinheim jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung der Betreuungsgebühren abweichend von Absatz 1 Folgendes:

a) Eine Betreuungsgebühr nach Abs. 1 wird nicht erhoben für die Betreuung in Gruppen mit einer Öffnungszeit im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich.

b) Die Betreuungsgebühr nach Abs. 1 in der Kindertagesstätte mit einer Betreuungszeit bis zu 8 Stunden Model Midi beträgt anteilig 25,00 Euro/Monat

c) Die Betreuungsgebühr nach Abs. 1 in der Kindertagesstätte mit einer Betreuungszeit bis zu 10 Stunden Model Maxi beträgt anteilig 50,00 Euro/Monat

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 19. Juli 2023

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

gez.

Feick, Bürgermeister


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106
 

 

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