Stadt Reinheim
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Archiv Pressemitteilungen

In diesem Archiv finden Sie ältere Pressemitteilungen und Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim.

Pressemitteilung 14.11.2023

Vater – Kind – Treffen – eine Kooperation von JUZ und Frauenfreiräumen

Eine wunderbare Kooperation des Jugendzentrums Reinheim und dem Frauen- und Familienzentrum Frauenfreiräume Reinheim e.V. wurde nun unter Leitung von Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer ins Leben gerufen.   Dieses...[mehr]


Eine wunderbare Kooperation des Jugendzentrums Reinheim und dem Frauen- und Familienzentrum Frauenfreiräume Reinheim e.V. wurde nun unter Leitung von Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer ins Leben gerufen.

 

Dieses schöne und zugleich sinnvolle Projekt soll junge Väter zusammenbringen, ihnen zusätzlich die Angst nehmen, Fehler zu machen und die Bindung zu ihren Kindern weiter zu vertiefen.

 

„Fehler sind ein wichtiger Bestandteil des Lernens und müssen gemacht werden. Durch sie ist es möglich, einen anderen oder neuen Blickwinkel zu sehen“, so Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer.

 

Im Austausch zwischen den Organisatoren des Projektes und einigen Vätern stellte sich immer wieder heraus, dass es für Väter bedeutend schwerer ist, neue Bekanntschaften zu knüpfen als das bei den Müttern der Fall ist. Diese sind in der Regel sehr gut vernetzt.

 

Die Kinder -und Jugendförderung und das Frauen- und Familienzentrum Frauenfreiräume Reinheim e.V., bieten Vätern nun eine Plattform, sich zu vernetzen und dadurch neue Bekanntschaften und vielleicht sogar Freundschaften zu knüpfen.

 

Dieses zukunftsorientierte Projekt findet wieder am 25.11.2023, 10:00 Uhr statt. Nähere Infos und das Anmeldeformular finden interessierte Väter unter https://www.frauenfreiraeume.de/vater-kind-caf%C3%A9

Unter rkorndoerfer@reinheim.de beantwortet Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer gerne offene Fragen.

 


Bekanntmachung 14.11.2023

Nr. 108/2023 - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim (Haushalt) am Dienstag, 05.12.2023, 19:00 Uhr

im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim   Sitzung-Nr.: STVV/027/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für...[mehr]


im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim

 

Sitzung-Nr.: STVV/027/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung

 1.1.

Änderungsantrag der DKP-Fraktion vom 12.11.2023 zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung

 2.

Wirtschaftsplan der Stadtwerke Reinheim für das Wirtschaftsjahr 2024

 3.

Haushaltsplan der Stadt Reinheim für das Haushaltsjahr 2024

 

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 14.11.2023

 

gez. Herr Dr. Wolfgang Schmidt

Stadtverordnetenvorsteher

 


Bekanntmachung 14.11.2023

Nr. 107/2023 - Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (Haushalt) am Montag, 04.12.2023, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: HFW/023/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: HFW/023/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung

 1.1.

Änderungsantrag der DKP-Fraktion vom 12.11.2023 zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung

 2.

Wirtschaftsplan der Stadtwerke Reinheim für das Wirtschaftsjahr 2024

 3.

Haushaltsplan der Stadt Reinheim für das Haushaltsjahr 2024

 4.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 14.11.2023

 

gez. Herr Felix Schäfer

Ausschussvorsitzende/r

 


Bekanntmachung 14.11.2023

Nr. 106/2023 - Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Jugend, Sport und Kultur (Haushalt) am Donnerstag, 30.11.2023, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: SGJSK/017/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Haushaltsplan der Stadt Reinheim für das Haushaltsjahr...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: SGJSK/017/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Haushaltsplan der Stadt Reinheim für das Haushaltsjahr 2024

 2.

Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 14.11.2023

 

gez. Herr Haras Najib

Ausschussvorsitzende/r

 


Bekanntmachung 14.11.2023

Nr. 105/2023 - Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Umwelt, Klima und Landwirtschaft (Haushalt) am Montag, 27.11.2023, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: BVSUKL/023/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Haushaltsplan der Stadt Reinheim für das Haushaltsjahr...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: BVSUKL/023/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Haushaltsplan der Stadt Reinheim für das Haushaltsjahr 2024

 2.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 14.11.2023

 

gez. Herr Thomas Knöll

Ausschussvorsitzende/r

 


Bekanntmachung 14.11.2023

Nr. 104/2023 - Gemeindewahl vom 14. März 2021 hier: Feststellungen über ausscheidende und nachrückende Bewerber

Herr Andreas Rückert vom Wahlvorschlag der FWG hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung vom 04.10.2023 niedergelegt. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als...[mehr]


Herr Andreas Rückert vom Wahlvorschlag der FWG hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung vom 04.10.2023 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der FWG

 

Herr Edgar Friedrich, Heinemannstraße 23 , 64354 Reinheim

 

an seine Stelle rückt.
 

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Cestasplatz 1, Raum 015, 64354 Reinheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Reinheim, den 09.11.2023

 

Martin

stellvertretender Gemeindewahlleiter


Bekanntmachung 08.11.2023

Nr. 103/2023 - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am Dienstag, 28.11.2023, 20:00 Uhr

im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim   Sitzung-Nr.: STVV/026/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Einwände zum Protokoll vom...[mehr]


im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim

 

Sitzung-Nr.: STVV/026/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Einwände zum Protokoll vom 17.10.2023

 2.

Bericht des Magistrats

 3.

Waldwirtschaftsplan 2024

 4.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) und der Stadt Reinheim

 5.

Neufassung der Verwaltungskostensatzung

 6.

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Reinheim

 7.

Neufassung der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung des Freischwimmbades der Stadt Reinheim

 8.

1. Anpassung der Richtlinien zur Förderung der ortsansässigen Vereine in Reinheim

 9.

Weitere Auslobung städt. Grundstück Gemarkung Georgenhausen Fl. 1 Nr. 3/61, Ringstr. 8 (ehem. FFW Ggh.)
hier: Beschluss zu geänderten Vergabekriterien

 10.

Baugebiet "Nordwest III"
Straßennamen und Hausnummernvergabe

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 08.11.2023

 

gez. Herr Dr. Wolfgang Schmidt

Stadtverordnetenvorsteher

 


Bekanntmachung 08.11.2023

Nr. 102/2023 - Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Dienstag, 21.11.2023,19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: HFW/022/2023     T a g e s o r d n u n g:    1. Waldwirtschaftsplan 2024 (gemeinsame...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: HFW/022/2023

 

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Waldwirtschaftsplan 2024
(gemeinsame Beratung mit BVSUKL-Ausschuss)

 2.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) und der Stadt Reinheim

 3.

Neufassung der Verwaltungskostensatzung

 4.

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Reinheim

 5.

Neufassung der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung des Freischwimmbades der Stadt Reinheim

 6.

1. Anpassung der Richtlinien zur Förderung der ortsansässigen Vereine in Reinheim

 7.

Bericht Senio

 8.

Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 08.11.2023

 

gez. Herr Felix Schäfer

Ausschussvorsitzende/r


Bekanntmachung 08.11.2023

Nr. 101/2023 - Sitzung des Ausschusses für Bau-, Verkehr-, Stadtentwicklung,- Umwelt-, Klima und Landwirtschaft am Montag, 20.11.2023, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: BVSUKL/022/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: BVSUKL/022/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) und der Stadt Reinheim

 2.

Weitere Auslobung städt. Grundstück Gemarkung Georgenhausen Fl. 1 Nr. 3/61, Ringstr. 8 (ehem. FFW Ggh.)
hier: Beschluss zu geänderten Vergabekriterien

 3.

Baugebiet "Nordwest III"
Straßennamen und Hausnummernvergabe

 4.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 08.11.2023

 

gez. Herr Thomas Knöll

Ausschussvorsitzende/r


Bekanntmachung 08.11.2023

Nr. 100/2023 - Sitzung des Ausschusses für Soziales-, Gesundheit-, Jugend,- Sport- und Kultur am Donnerstag, 16.11.2023, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: SGJSK/016/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Neufassung der Satzung und Gebührenordnung für die...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: SGJSK/016/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Neufassung der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung des Freischwimmbades der Stadt Reinheim

 2.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 08.11.2023

 

gez. Herr Haras Najib

Ausschussvorsitzende/r

 


Bekanntmachung 06.11.2023

Nr. 99/2023 - Sitzung des Ortsbeirates Georgenhausen-Zeilhard am Donnerstag, 23.11.2023, 19:30 Uhr

im ehem. Rathaus Zeilhard   Sitzung-Nr.: OB 4/013/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellen der...[mehr]


im ehem. Rathaus Zeilhard

 

Sitzung-Nr.: OB 4/013/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Eröffnung, Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit

 2.

Einwände zum Protokoll der letzten Sitzung

 3.

Bericht aus dem Magistrat und Bericht des Ortsvorstehers

 4.

Aussprache zu den Berichten

 5.

Haushaltsplan 2024 der Stadt Reinheim

 6.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

Reinheim, den 06.11.2023

 

gez. Herr Hartmut Poth

Ortsvorsteher


Bekanntmachung 06.11.2023

Nr. 98/2023 - Winterdienst Beseitigung von Schnee und Eis auf Gehwegen

Die Stadt Reinheim weist auf die Straßenreinigungs-Satzung hin und bittet die Bevölkerung um besondere Beachtung in den Wintermonaten.   § 10 - Schneeräumung Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die...[mehr]


Die Stadt Reinheim weist auf die Straßenreinigungs-Satzung hin und bittet die Bevölkerung um besondere Beachtung in den Wintermonaten.

 

§ 10 - Schneeräumung

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. Das Nähere, insbesondere die in Frage kommende Fläche, die Reihenfolge und den Zeitraum, in der die Verpflichtung zu erfüllen ist, kann der Magistrat in Durchführungsbestimmungen gebietsweise oder, soweit erforderlich, im Einzelfall regeln.

 

Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende, benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen.

 

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen.

 

Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls, soweit möglich und zumutbar, aufzuhacken und abzulagern.

 

Soweit den Verpflichteten die Ablagerungen des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke (Abs. 4) auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.

 

Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.

 

Die in vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

 

§ 11 - Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Überwege, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang (§ 10 Abs. 3) derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass die Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für ,,Rutschbahnen". Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte die Regelung des § 10 Abs. 1, Satz 2 und Satz 3 Anwendung.

 

Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2,00 m abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche, dem Fußgängerverkehr dienende, sonstige Straßenteile müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m, höchstens 2,00 m in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. § 10 Abs. 2 gilt entsprechend.

 

Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 10 zu räumende Fläche abgestumpft werden.

 

Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung fest getretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.

 

Auftauendes Eis auf den in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des § 10 Abs. 5 zu beseitigen.

 

Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisteilen dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen.

 

§ 10 Abs. 7 gilt entsprechend.

 

Der Winterdienst umfasst auch die Räumung von Verbindungs- und Überwegen. Die angrenzenden Grundstücke sind hier wie Eckgrundstücke zu behandeln.

 

Weiter wird darauf hingewiesen, dass zu beseitigender Schnee und Eisstücke nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes (z.B. Hofeinfahrt, Vorgarten) abzulagern sind.

 

Zur Vermeidung von Sachschäden durch städtische Räum- und Streufahrzeuge während der Wintermonate wird gebeten, die Fahrbahn der Ortsstraßen weitgehend von parkenden Pkws freizuhalten.

 

 

Feick

Bürgermeister


Bekanntmachung 06.11.2023

Nr. 97/2023 - Gemeindewahl vom 14. März 2021 hier: Feststellungen über ausscheidende und nachrückende Bewerber

Herr Daniel Rietenbach vom Wahlvorschlag der CDU hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung vom 16.10.2023 niedergelegt. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als...[mehr]


Herr Daniel Rietenbach vom Wahlvorschlag der CDU hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung vom 16.10.2023 niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der CDU

 

Herr Dominik Kunert, Hirschbachstraße 7, 64354 Reinheim

 

an seine Stelle rückt.
 

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Cestasplatz 1, Raum 015, 64354 Reinheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Reinheim, den 03.11.2023

 

 

 

Fischer

Gemeindewahlleiter


Pressemitteilung 02.11.2023

Bauplatzvergabe für Wohnbaugrundstücke beginnt

Viele Bauinteressierte haben bereits lange darauf gewartet – nun startet sie, die Bauplatzvergabe für Wohnbaugrundstücke im Reinheimer Baugebiet Nordwest III.   Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer...[mehr]


Viele Bauinteressierte haben bereits lange darauf gewartet – nun startet sie, die Bauplatzvergabe für Wohnbaugrundstücke im Reinheimer Baugebiet Nordwest III.

 

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Juli-Sitzung die Vergaberichtlinien für die Wohnbaugrundstücke beschlossen hat und die Unterlagen nun vorbereitet sind, startet die Bewerbungsfrist am 6. November 2023, 0:00 Uhr und endet am 6. Dezember 2023, 24:00 Uhr

 

Die Bewerbung erfolgt online über den externen Dienstleister www.freiebaugrundstuecke.de.

 

Auch eine schriftliche Bewerbung ist möglich und muss erfolgen an:

Coptercam AG

Am Walberstück 22

65520 Bad Camberg - Erbach

 

Den Fragebogen zur schriftlichen Bewerbung erhalten Sie im Rathaus, Bauamt, Zimmer 107, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim.

 

Nach Ablauf der Frist und Auswertung aller eingegangenen Bewerbungen wird zu einem Vergabetermin eingeladen, an dem sich die Bewerberinnen und Bewerber, die die Kriterien erfüllen, nach der Vergabeliste unter Anwendung eines Punktesystems nacheinander Grundstücke reservieren können.

 

Manuel Feick: „Mit der Beauftragung des externen Unternehmens, das sich regelmäßig mit solchen Vergaben beschäftigt, möchten wir sichergehen, dass alle Vorgaben nach den Richtlinien bis ins Detail eingehalten werden. Ich möchte Sie gerne nochmals darauf hinweisen, dass es wichtig ist, alle Formulare detailliert wie gefordert auszufüllen, denn nur so kann eine reibungslose Auswertung erfolgen.“


Pressemitteilung 02.11.2023

Sand Painting und die Wunderwelt der Seifenblasen

Eine unvergessliche Show mit der Weltmeisterin[mehr]


Am 17. und 18. November sind Iryna und Alexander Bilenka Chaplin zu Gast im Kulturzentrum Hofgut Reinheim. Sie beherrschen die Kunst, Bilder aus Sand zum Leben zu erwecken und eine Welt voller Magie nur für den Augenblick zu erschaffen. Ihre Sandmalerei verzaubert die Zuschauer mit flüchtiger Schönheit. Egal wie vollendet ein Bild erscheint, es existiert nur für wenige Sekunden. Was bleibt, ist die Erinnerung, etwas wahrhaft Seltenes gesehen zu haben, untermalt von märchenhaften Melodien.

Erleben Sie, wie die Künstler mit geschickten Bewegungen Traumbilder in den Sand zaubern und zu einer Geschichte miteinander verweben. Auf einem Lichtkasten mit feinem Sand entstehen die Kunstwerke, die mittels einer Kamera auf die Leinwand übertragen werden. So kann das Publikum jeden Schritt mit verfolgen und bewundern.

Ausgezeichnet mit den allerhöchsten internationalen Preisen – sichern Sie sich noch Tickets für diese außergewöhnliche Show für den 17. oder 18. November auf www.reinheim.de oder den bekannten Vorverkaufsstellen wie zum Beispiel bei buchMeyer oder direkt im Kulturzentrum Hofgut zu den Öffnungszeiten.


Pressemitteilung 02.11.2023

Wir gehen raus …

…unter diesem Motto fand das diesjährige Herbstferienprogramm der Reinheimer Kinder- und Jugendförderung statt, auch wenn die Angebote nicht nur an der frischen Luft stattfanden.   Den Auftakt machte am 21.10. ein...[mehr]


…unter diesem Motto fand das diesjährige Herbstferienprogramm der Reinheimer Kinder- und Jugendförderung statt, auch wenn die Angebote nicht nur an der frischen Luft stattfanden.

 

Den Auftakt machte am 21.10. ein Parkour-Workshop in der Spachbrücker Mehrzweckhalle, bei dem 24 Kinder begeistert dabei waren und einiges über das richtige Fallen und abrollen gelernt haben, um ein Verletzungsrisiko zu minimieren.

 

Am Tag darauf ging es nahtlos weiter, und zwar ging es von der Sporthalle in die Manege, denn zu Gast im Heinrich-Klein-Saal war wieder einmal der allseits beliebte Mit-Mach-Zirkus Hallöchen. Und es war einfach wieder Freude pur. Die 21 teilnehmenden Kinder verwandelten sich in nur wenigen Stunden zu unglaublichen Akrobaten und Akrobatinnen. Die finale Aufführung auf der Bühne, bei der die Eltern dabei sein durften war reine Magie, alle waren völlig gebannt und die Eltern kamen aus dem Applaudieren nicht mehr hinaus.

Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer: „Auch ich hatte am Ende des Auftritts ziemliche Schmerzen in den Händen vom Klatschen. Ein riesiges Dankeschön, an Zirkus Hallöchen für unsere jahrelange Zusammenarbeit und vielen Dank an die Kinder, die einen so schönen Auftritt absolviert haben.“

 

Weiter ging es dann am 23.10. im Jugendzentrum mit basteln, malen und spielen. Außerdem ging es raus in den Stadtpark, wo es bei vielen interessanten Gesprächen selbstgemachtes Stockbrot gab.

Am Mittwoch (24.) ging es mit einer Ziegentrekking-Tour am Frankenstein weiter. Dabei ließen sich die teilnehmenden Kids auch vom strömenden Regen nicht unterkriegen. Viel zu sehr waren sie in das Spiel mit den Ziegen vertieft. Außerdem waren glücklicherweise noch genügend Blätter auf den Bäumen, die die Dusche von oben etwas abhielten. Die Kinder waren begeistert von der Erfahrung die sie beim Spaziergang mit den Ziegen sammeln konnten. Und dies war auf den Gesichtern abzulesen. Am Ende hatte jedes Kind mindestens eine Lieblingsziege.

Robin Korndörfer: „Ein großes Lob geht an die Kids, die wirklich sehr weit gelaufen sind ohne zu meckern, das haben nur die Ziegen. Vielen Dank auch an Chantal Bandello vom Kinderziegenhof „kleine Ziegen“ in Groß-Bieberau.“

Der Donnerstag stand dann im Zeichen der Entspannung – es hieß Wellness mit Yoga-Lehrerin Ina Eisenhauer. Zu Beginn gab es erst einmal ein gesundes Frühstück mit Haferlocken und Obst, dann eine Yoga-Übungseinheit und abschließend Entspannungs-Tipps für den Alltag.

Bei einer Stärkung mit selbstgemachten Wraps, die mit leckeren gesunden Zutaten je nach Lust und Laune belegt wurden, klang der Tag aus. Ein dickes Dankeschön am Ina Eisenhauer für das tolle Programm.

 

Den Schlusspunkt des Herbstferienprogramms setzte das Jucasino Georgenhausen/Zeilhard mit einem Ausflug in die Boulderhalle nach Pfungstadt. Bouldern ist ein sehr guter Sport um den gesamten Körper zu trainieren und seine Grenzen kennenzulernen. Hier ist nicht nur Geschick, sondern auch Koordination gefragt. Es war sehr anstrengend, doch allen Teilnehmenden hat es große Freude bereitet, sich mal richtig auszupowern.

Siggi Elsner und Robin Korndörfer vom JUZ sind sich einig: „Wir sagen Danke für ein sehr schönes Herbstprogramm, danken allen, die mit uns zusammengearbeitet haben und vor allem ein großes Dankeschön an alle Kids, die dabei waren.“

 

Bürgermeister Manuel Feick fügt hinzu: „Dieses Programm konnte sich wieder einmal sehen lassen. Und ein größeres Dankeschön an die Organistoren kann es nicht geben als die vielen Kinder die an den einzelnen Tagen daran teilgenommen haben.“


Bekanntmachung 30.10.2023

Nr. 96/2023 - Sitzung des Ortsbeirates Spachbrücken am Mittwoch, 08.11.2023, 19:30 Uhr

im Sitzungsraum "Altes Spritzenhaus", Seestraße 11, Spachbrücken   Sitzung-Nr.: OB 3/017/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Begrüßung &...[mehr]


im Sitzungsraum "Altes Spritzenhaus", Seestraße 11, Spachbrücken

 

Sitzung-Nr.: OB 3/017/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Begrüßung & Eröffnung

 2.

Einwände zum Protokoll der letzten Sitzung

 3.

Mitteilungen des Ortsvorstehers

 4.

Bericht aus dem Magistrat

 5.

Haushaltsplan 2024

 6.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

Reinheim, den 30.10.2023

 

gez. Herr Günter Göckel

Ortsvorsteher

 


Bekanntmachung 30.10.2023

Nr. 95/2023 - Sitzung des Ortsbeirates Ueberau am Dienstag,14.11.2023, 20:00 Uhr

im Sportheim-SG Ueberau; Alter Weg   Sitzung-Nr.: OB 2/018/2023   T a g e s o r d n u n g:    1. Begrüßung und Eröffnung durch den...[mehr]


im Sportheim-SG Ueberau; Alter Weg

 

Sitzung-Nr.: OB 2/018/2023

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher

 2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

 3.

Protokoll der Sitzung vom 24. Oktober 2023

 4.

Bericht des Ortsvorstehers

 5.

Bericht des Magistrats

 6.

Aussprache zu den Berichten

 7.

Haushaltsplan 2024

 8.

Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

Reinheim, den 30.10.2023

 

gez. Herr Walter Eckert

Ortsvorsteher


Pressemitteilung 27.10.2023

Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne…

… unter diesem Motto ziehen die Kinder der Dr. J. Goldmann Kita auch in diesem Jahr mit ihren Laternen durch Reinheim. Los geht es am 13. November, 17.00 Uhr. Dann startet der bunte Lichterzug in der Willy-Brandt- Straße 5-7...[mehr]


… unter diesem Motto ziehen die Kinder der Dr. J. Goldmann Kita auch in diesem Jahr mit ihren Laternen durch Reinheim.

Los geht es am 13. November, 17.00 Uhr. Dann startet der bunte Lichterzug in der Willy-Brandt- Straße 5-7 in Reinheim.

Im Anschluss an den Umzug gibt es in der Kita, Kinderpunsch, Glühwein, Brezeln, Würstchen und leckere Suppe. Es wird gebeten, eine Tasse für die Heißgetränke mitzubringen.

 

Die Kinder und Erziehungskräfte freuen sich auf viele Besucherinnen und Besucher.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Leuchtende Kinderaugen werden auch in diesem Jahr wieder der Dank für diesen Umzug sein.“


Pressemitteilung 27.10.2023

Nach fast fünf Jahrzehnten in den Ruhestand verabschiedet

Ellen Saal kann auf eine gefühlte Ewigkeit in Diensten der Stadt Reinheim zurückblicken – nun wurde sie nach über 48 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.   Am 1. August 1975 begann sie damals mit ihrer...[mehr]


Ellen Saal kann auf eine gefühlte Ewigkeit in Diensten der Stadt Reinheim zurückblicken – nun wurde sie nach über 48 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

 

Am 1. August 1975 begann sie damals mit ihrer Ausbildung zur Verwaltungsangestellten im Rathaus und schloss diese im Juli 1978 erfolgreich ab. Nach ihrer Abschlussprüfung wurde sie übernommen und im Einwohnermeldeamt eingesetzt. Und dort war sie nicht mehr wegzudenken, sie behielt diese Stelle bis zuletzt. Ab November 2000 wurde sie kommissarische Leiterin des Meldeamtes, ehe sie dann im Oktober 2007 die endgültig die Leitung übernahm.

Nun hat sich der Kreis geschlossen, ihr Platz im Einwohnermeldeamt wird zum 1. November neu besetzt.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Es ist eine Seltenheit, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter so lange bei ein und demselben Arbeitgeber tätig ist und dies über all die Jahrzehnte in derselben Abteilung auf derselben Stelle. Ich bedanke mich, und da bin ich sicher nicht allein, ganz herzlich für die so lange Zusammenarbeit und wünsche für die Zukunft alles erdenklich Gute.“


 
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