Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Archiv Pressemitteilungen

In diesem Archiv finden Sie ältere Pressemitteilungen und Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim.

Pressemitteilung 08.01.2024

Enthärtungsanlage außer Betrieb

Aufgrund einer Störung ist die Enthärtungsanlage derzeit außer Betrieb. Da Ersatzteile beschafft werden müssen, wird sich der Ausfall voraussichtlich auf den ganzen Monat Januar belaufen.   Die Zeit wird genutzt, um...[mehr]


Aufgrund einer Störung ist die Enthärtungsanlage derzeit außer Betrieb. Da Ersatzteile beschafft werden müssen, wird sich der Ausfall voraussichtlich auf den ganzen Monat Januar belaufen.

 

Die Zeit wird genutzt, um zeitgleich die jährlich notwendigen Reinigungsarbeiten durchzuführen, um ein erneutes Abschalten zu einem späteren Zeitpunkt zu verhindern.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Wie bereits in den letzten Jahren immer wieder informiert, gestaltet es sich zunehmend schwieriger, Ersatzteile für die Anlage zu beschaffen. Umso wichtiger ist es, dass die entsprechenden Beschlüsse für die Anschaffung einer neuen Anlage gefasst wurden.“


Bekanntmachung 08.01.2024

Nr. 2/2024 - Vergabe von Kindergarten und Krippenplätzen für das Kindergartenjahr 2024/2025

Der Magistrat weist darauf hin, dass die Vorarbeiten für die Vergabe der Kindergartenplätze und die Gruppeneinteilung für das neue Kindergartenjahr zum 01.08.2024 bereits in Kürze beginnen, um frühzeitig den Bedarf zu ermitteln...[mehr]


Der Magistrat weist darauf hin, dass die Vorarbeiten für die Vergabe der Kindergartenplätze und die Gruppeneinteilung für das neue Kindergartenjahr zum 01.08.2024 bereits in Kürze beginnen, um frühzeitig den Bedarf zu ermitteln und Planungssicherheit herzustellen.

 

Interessierte Eltern werden gebeten, ihre Kinder bis spätestens 19.01.2024 in den jeweiligen städtischen Kindergärten oder im Rathaus zum Besuch der Kindergärten anzumelden, soweit dies noch nicht geschehen ist.

Ummeldungen sollten ebenfalls bis zum genannten Termin vorliegen.

 

Später eingehende Anmeldungen bzw. Elternwünsche können dann nur noch im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden.

 

 

Lauterbacher

Erster Stadtrat


Bekanntmachung 27.12.2023

Nr. 1/2024 - Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Reinheim

Die 5-jährige Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirk Reinheim einschließlich aller Stadtteile läuft demnächst ab. Für die Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim können sich...[mehr]


Die 5-jährige Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirk Reinheim einschließlich aller Stadtteile läuft demnächst ab. Für die Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim können sich hierzu interessierte Personen bewerben.

 

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75.Lebensjahr vollendet haben wird;
  • nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;
  • durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Weiterhin können folgende Personen ein Schiedsamt nicht bekleiden:

  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • eine Person, für die eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt wurde,
  • wer als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin/Notar bestellt ist,
  • wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
  • wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570)) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

 

Interessierte Bürger/innen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 29.01.2024 beim Magistrat der Stadt Reinheim –Hauptamt-, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim anzuzeigen. Telefonische Auskünfte werden unter der Rufnummer 06162/805-120 gerne erteilt.


Pressemitteilung 15.12.2023

Ma”ts”ch mit!

Mat“ts“ch mit! - Unter diesem Motto bietet die Kinder und Jugendförderung im neuen Jahr wieder einen Töpfer-Kurs an. Ob Bärenhöhle oder Kabatasse – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Jedes teilnehmende Kind kann in...[mehr]


Mat“ts“ch mit! - Unter diesem Motto bietet die Kinder und Jugendförderung im neuen Jahr wieder einen Töpfer-Kurs an.

Ob Bärenhöhle oder Kabatasse – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Jedes teilnehmende Kind kann in diesem Kurs seine eigenen Keramik-Lieblingsstücke gestalten und anschließend glasieren.

 

Der Kurs beginnt am 13. Januar 2024 und findet an drei aufeinanderfolgenden Samstagen immer in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im JUZ statt. Teilnehmen können Kinder ab der ersten Klasse. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Geleitet wird der Kurs von der ehemaligen Stadtjugendpflegerin Jutta Kirsch. Sie töpfert leidenschaftlich gerne und freut sich, ihre handwerklichen Fähigkeiten an die Kinder weitergeben zu dürfen.

Nähere Informationen zum Kurs und auch alle anderen Angebote der Kinder- und Jugendförderung gibt es unter https://www.reinheim.de/kijufoe-news.html, per mail an  juz@reinheim.der oder  bei Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer unter Tel. 061262 805610.


Pressemitteilung 15.12.2023

Betreuungskräfte für Ferienspiele im Sommer gesucht

Die Kinder– und Jugendförderung Reinheim sucht für die beiden Ferienspielrunden in den Sommerferien 2024 Betreuungskräfte. Interessierte motivierte, zuverlässige junge Leute ab 18 Jahren, in Einzelfällen auch bereits ab 16...[mehr]


Die Kinder– und Jugendförderung Reinheim sucht für die beiden Ferienspielrunden in den Sommerferien 2024 Betreuungskräfte.

Interessierte motivierte, zuverlässige junge Leute ab 18 Jahren, in Einzelfällen auch bereits ab 16 Jahren, mit Spaß am Umgang mit Kindern, handwerklichem Geschick und sportlichen Fähigkeiten können sich nach den Weihnachtsferien bewerben.

Unter dem Motto „Niemand ist zu klein ein Held zu sein“ findet die erste Ferienspielrunde vom findet 15.07.2024 bis 26.07.2024 und die zweite vom 12.08.2024 bis 23.08.2024 jeweils montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.

 

Die Betreuungskräfte werden in Betreuerschulungen auf ihren Einsatz vorbereitet. Dabei geht es um Organisatorisches, Inhaltliches und auch Juristisches.

Alle eingesetzten Betreuungskräfte erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 € zzgl. einer Vorbereitungspauschale in Höhe von 100 €.

 

Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen und Anmeldungen sind im Jugendzentrum Reinheim bei Stadtjugendpflegerin Siggi Elsner unter Telefon 06162/805612 oder Stadtjugendpfleger Robin Korndörfer unter Telefon 06162/805610 oder per mail an juz@reinheim.de möglich.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Wir freuen uns auf viele engagierte junge Menschen, die unsere Ferienspiele unterstützen. Vielleicht waren einige von euch vor ein paar Jahren selbst als Kind in den Ferienspielen und möchten jetzt die andere Seite kennenlernen.“

 

 


Pressemitteilung 15.12.2023

Bufdi für das JUZ Reinheim gesucht!

Die Kinder- und Jugendförderung Reinheim sucht ab sofort eine Bundesfreiwilligendienstlerin oder einen Bundesfreiwilligendienstler.   Personen ab 18 Jahren, die sich für soziale Arbeit interessieren, gerne im Team...[mehr]


Die Kinder- und Jugendförderung Reinheim sucht ab sofort eine Bundesfreiwilligendienstlerin oder einen Bundesfreiwilligendienstler.

 

Personen ab 18 Jahren, die sich für soziale Arbeit interessieren, gerne im Team arbeiten und Spaß an der Arbeit mit Kindern haben, sind auf dieser Stelle genau richtig.  Notwendig für diese Stelle ist ein Führerschein Klasse B.

 

Der Bufdi hilft bei der Organisation und Durchführung von spannenden Projekten für Jung und Alt und trifft jede Menge neue, interessante Leute auch aus anderen Ländern.

 

Nähere Informationen gibt es in der Kinder- und Jugendförderung unter den Telefonnummern 06162/805610 oder 06162/805612.

 


Pressemitteilung 15.12.2023

Einiges los zum Jahresende

Bevor es auch im Ueberauer Kindergarten in die Weihnachtsferien geht, war noch einiges los. Am 3. Adventssonntag sangen die Kinder im Rahmen des Ueberauer Weihnachtsmarktes in der Kirche. In der letzten Woche vor Weihnachten...[mehr]


Bevor es auch im Ueberauer Kindergarten in die Weihnachtsferien geht, war noch einiges los.

Am 3. Adventssonntag sangen die Kinder im Rahmen des Ueberauer Weihnachtsmarktes in der Kirche. In der letzten Woche vor Weihnachten gab es für die Kinder noch ein kleines Weihnachtsfest in der Einrichtung und am Mittwoch erfreuten die Kinder die Seniorinnen und Senioren im Seniorenheim Gersprenz mit einigen Liedern und Geschenken.

 

Emotional wurde es dann am 21. Dezember. An diesem Tag wurde Conny Wilbert-Barth in den Ruhestand verabschiedet. 22 Jahre war sie als Erzieherin bei der Stadt Reinheim beschäftigt.

„Mit Conny gehen viel Engagement, Fröhlichkeit, Spaß, Schabernack und tolle Ideen in den Ruhestand“, sind sich die Kolleginnen einig.

 

Und weiter: „Wir wünschen ihr alles Gute und freuen uns, wenn sie uns weiter ab und zu im Kindergarten besucht.“

 

Erzieherinnen und Kinder des Kindergartens Ueberau wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.


Pressemitteilung 15.12.2023

Spannende Monate in der Goldmann-Kita

Auch die letzten Monate des Jahres waren in der Goldmann-Kita mit vielen spannenden Projekten gespickt.   So ging es ab Ende September für die Waldgruppe wieder jeden Freitag – bei Wind und Wetter – in die Natur und...[mehr]


Auch die letzten Monate des Jahres waren in der Goldmann-Kita mit vielen spannenden Projekten gespickt.

 

So ging es ab Ende September für die Waldgruppe wieder jeden Freitag – bei Wind und Wetter – in die Natur und die Kinder lernten viel Neues kennen.

 

Der Weltkindertag am 20.09. sollte ein ganz besonderer Tag in der Kita werden. So wurde eigens ein Komitee aus Kindern und einer Erzieherin gebildet, die für die Vorbereitungen zu diesem Fest zuständig waren. Am Ende stand ein toller Tag mit guten Gesprächen und leckerem Essen. Wichtiger Bestandteil rund um den Weltkindertag war, dass die Kinder der Einrichtung die 10 wichtigsten Kinderrechte kennenlernten.

 

Ende September dann waren vor allem die Eltern gefragt, als der bereits traditionelle Basar stattfand und der auch in diesem Jahr wieder sehr gut besucht war.

 

Nächstes Highlight war das Laternenfest mit Laternenumzug im November. Bereits in den Wochen davor wurde eifrig gebastelt und jedes Kind hat eine tolle Laterne gestaltet. Während des Umzuges sangen die Kinder am Seniorenheim einige Lieder. Nach dem Umzug gab es ein gemütliches Beisammensein in der Einrichtung bei Speisen und Getränken.

 

Der Dezember stand ganz im Zeichen der Vorweihnachtszeit. Es wurde fleißig gebastelt und geschmückt. Und ein Weihnachtsbaum wurde aufgestellt. Bürgermeister Manuel Feick besuchte die Einrichtung, lud in gemütlicher Atmosphäre alle zu einem leckeren Frühstück ein und war begeistert über die Gespräche, die die Kinder mit ihm suchten.

 

Letzter Höhepunkt vor den Weihnachtsferien war die Teilnahme am Lebendigen Adventskalender als 11. Türchen. Zu Besuch kam auch der Weihnachtsmann und nahm die Wunschzettel der Kinder entgegen. Auch das ein oder andere Foto mit ihm gab es.

Dank der Unterstützung vieler helfender Hände konnten sich die Gäste an einem bunten Buffet bedienen.

 

Das Team der Goldmann-Kita sagt herzlichen Dank an alle, die bei den verschiedenen Veranstaltungen immer wieder helfen und wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest und nur das Beste fürs neue Jahr.    

 


Bekanntmachung 14.12.2023

Nr. 116/2023 - Vergabe von Kindergarten und Krippenlätzen für das Kindergartenjahr 2024/2025

Der Magistrat weist darauf hin, dass die Vorarbeiten für die Vergabe der Kindergartenplätze und die Gruppeneinteilung für das neue Kindergartenjahr zum 01.08.2024 bereits in Kürze beginnen, um frühzeitig den Bedarf zu ermitteln...[mehr]


Der Magistrat weist darauf hin, dass die Vorarbeiten für die Vergabe der Kindergartenplätze und die Gruppeneinteilung für das neue Kindergartenjahr zum 01.08.2024 bereits in Kürze beginnen, um frühzeitig den Bedarf zu ermitteln und Planungssicherheit herzustellen.

Interessierte Eltern werden gebeten, ihre Kinder in den jeweiligen städtischen Kindergärten oder im Rathaus zum Besuch der Kindergärten anzumelden, soweit dies noch nicht geschehen ist.

 

Lauterbacher

Erster Stadtrat


Pressemitteilung 13.12.2023

Schließzeiten Kultur- und Sportamt sowie Kartenvorverkauf 2024

Das Kultur- und Sportamt sowie das Kulturzentrum Hofgut Reinheim sind vom 22.12.2023 bis einschließlich 02.01.2024 geschlossen.   Der Kartenvorverkauf für das Kulturprogramm 2024 startet am 15. Dezember, wer Kultur zu...[mehr]


Das Kultur- und Sportamt sowie das Kulturzentrum Hofgut Reinheim sind vom 22.12.2023 bis einschließlich 02.01.2024 geschlossen.

 

Der Kartenvorverkauf für das Kulturprogramm 2024 startet am 15. Dezember, wer Kultur zu Weihnachten verschenken möchte, kann gerne noch bis zum 21.12.2023 vorbeikommen. Die Karten erhalten Sie außerdem wie gewohnt auch online auf www.reinheim.de oder in den bekannten Vorverkaufsstellen.

 

Das Team des Kultur- und Sportamtes wünscht frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.


Pressemitteilung 13.12.2023

Lichterfest und leuchtende Augen im Kindergarten Spachbrücken

Besonders hell wurde es einen Tag vor Nikolaus im Spachbrücker Kindergarten, als alle Kinder mit ihren Eltern und Geschwistern zum Lichterfest eingeladen waren. Zur Überraschung aller kam der Nikolaus persönlich vorbei – und...[mehr]


Besonders hell wurde es einen Tag vor Nikolaus im Spachbrücker Kindergarten, als alle Kinder mit ihren Eltern und Geschwistern zum Lichterfest eingeladen waren.

Zur Überraschung aller kam der Nikolaus persönlich vorbei – und das mit einem geschmückten Traktor, Weihnachtsmusik und kleinen Geschenken für jedes Kind im Gepäck.

Dementsprechend leuchteten die Augen der Kinder genauso wie die Lichter des Traktors, mit dem der Nikolaus am Kindergarten vorfuhr.

Die Kinder bedankten sich mit einer Gesangseinlage, ehe es für alle ein gemütliches Beisammensein mit Essen, Kinderpusch und Glühwein sowie vielen netten Gesprächen in der Einrichtung gab.


Pressemitteilung 11.12.2023

Ist das Abbrennen von Feuerwerk noch zeitgemäß?

Jahreswechsel und Feuerwerk gehören für viele Menschen einfach zusammen und so wird sicher auch in der diesjährigen Silvesternacht wieder Feuerwerk gezündet, um das neue Jahr zu begrüßen. Trotz dieser langen Tradition zum...[mehr]


Jahreswechsel und Feuerwerk gehören für viele Menschen einfach zusammen und so wird sicher auch in der diesjährigen Silvesternacht wieder Feuerwerk gezündet, um das neue Jahr zu begrüßen.

Trotz dieser langen Tradition zum Jahreswechsel rücken die negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Belastung der Luftqualität und die Gefahren für Mensch und Tier immer mehr in den Fokus.

Deshalb sollten einige Dinge beachtet werden:

 

Zunächst sei explizit darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerk vor allem im Altstadtbereich mit den vielen Fachwerkhäusern, aber auch in der Nähe von Kirchen und Altenheimen lt. § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz grundsätzlich nicht zulässig ist.

 

Beim Zünden der Feuerwerkskörper sollte darauf geachtet werden, dass nur Feuerwerk verwendet wird, welches eine CE-Kennzeichnung hat. Ohne diese Kennzeichnung ist das Feuerwerk in Deutschland nicht zugelassen. Besondere Gefahren gehen von Feuerwerkskörpern aus, die beispielsweise in Polen oder Tschechien gekauft wurden. Dort gelten andere Vorschriften und die Wirkung, insbesondere die Sprengkraft, die von solchem Feuerwerk ausgeht, ist teilweise lebensgefährlich. Zusätzlich können diese Importe massive Sachschäden herbeiführen. Schon die Einfuhr dieser Feuerwerkskörper ist strafbar.

Bei zugelassenem Feuerwerk sind in jedem Fall die Gebrauchshinweise zu lesen und zu beachten sowie die Aufbewahrung so zu wählen, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

In geschlossenen Räumen ist nur so genanntes Tischfeuerwerk zugelassen.

Feuerwerkskörper dürfen niemals blindlings weggeworfen oder gegen Menschen, Tiere und Sachwerte gerichtet werden. Die Aufbewahrung sollte niemals in Jacken- oder Hosentaschen erfolgen.

Zudem sollte dringend auf Brennholzlager geachtet und unbedingt Rücksicht auf ruhebedürftige Mitbürger und die Tierwelt genommen werden. Gerade für Tiere bedeutet die Silvesternacht eine enorme Stressbelastung.

 

Auch wer selbst keine Silvesterraketen zündet, ist nicht völlig ungefährdet: Raketen können auf Balkonen und Terrassen landen und Möbel und Hausrat in Brand setzen. Die Feuerwehr rät dazu, alle brennbaren Gegenstände von dort zu entfernen und Fenster und Türen geschlossen zu halten.

 

Zudem sollte bei aller Freude an den bunten Raketen und anderen Feuerwerkskörpern nicht vergessen werden, dass dabei in kürzester Zeit Unmengen an Schwarzpulver freigesetzt werden, was einen unmittelbaren Anstieg der Feinstaubbelastung hat. Zudem werden horrende Geldsummen in den Himmel geschossen. Außerdem entstehen durch private Feuerwerke Unmengen an Müll. Schon diese Aspekte sollten zum Hinterfragen von Feuerwerk anregen.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich bitte Sie im Hinblick auf Mensch, Tier und Klimaschutz zu überlegen, ob ein Feuerwerk wirklich notwendig ist. Sollten Sie trotz allem nicht darauf verzichten wollen, halten Sie sich an die Vorgaben, haben Sie einen Blick auf unsere Umwelt und achten Sie auf ihre Sicherheit und die anderer. Kein Feuerwerk bedeutet zwar Verzicht, aber auch, keine Gefahr.“


Pressemitteilung 11.12.2023

Eine Ära geht zu Ende – Kulturamtsleiter Uwe Vogel verabschiedet

Das Jahr 1989 war es, als der Reinheimer Kulturamtsleiter Uwe Vogel seinen Arbeitsvertrag bei der Stadt Reinheim unterschrieb, damals noch als Stadtjugendpfleger.   Nach zwei Jahren wechselte er im Oktober 1991 ins...[mehr]


Das Jahr 1989 war es, als der Reinheimer Kulturamtsleiter Uwe Vogel seinen Arbeitsvertrag bei der Stadt Reinheim unterschrieb, damals noch als Stadtjugendpfleger.

 

Nach zwei Jahren wechselte er im Oktober 1991 ins Sport- und Kulturamt und übernahm die Leitung.

 

Ab da lagen spannende Jahre vor ihm, in über drei Jahrzehnten prägte der nunmehrige Ruheständler das Kulturgeschehen in Reinheim: Ob Partys im Hofgut, Open-Air-Kino im Schwimmbad und Freizeitzentrum oder Kulturgenuss im Heinrich-Klein-Saal - Uwe Vogel verstand es, den Menschen immer wieder abwechslungsreiche Angebote zu machen.

 

Dabei startete seine erste Kulturveranstaltung recht kurios, wie er bei seiner Verabschiedung unterhaltsam berichtete.

Der Satiriker Hanns Dieter Hüsch war der erste Künstler, den ich präsentieren durfte. Ich wartete an besagtem Abend im Bürgerhaus Georgenhausen und wurde minütlich unruhiger – denn er kam nicht. Zu Zeiten, da es noch keine Handys gab ein Problem. Auch seine Künstleragentur war nicht zu erreichen. Während ich die Besucherinnen und Besucher hinzuhalten versuchte, kam uns der Zufall zu Hilfe: Im Innenhof des Hofguts in Reinheim traf ein ebenfalls zunehmend ungeduldig wartender Hanns Dieter Hüsch auf einen Spaziergänger. Dieser klärte ihn auf, dass die Veranstaltung im Stadtteil Georgenhausen stattfände. Die Agentur hatte schlicht den Veranstaltungsort verwechselt. Nach der anfänglichen Aufregung auf allen Seiten wurde es noch ein gelungener Abend, auch wenn es Stimmen gab, die sagten: Aus dem Kerl - also mir – wird nix in diesem Amt.“

 

Doch es wurde – und das sehr erfolgreich, wie heute beim Blick auf seine Vita zu sehen ist. Neben den Verwaltungsarbeiten, die solch eine Abteilungsleitungsstelle mit sich bringt, war seine Zeit bei der Stadt Reinheim geprägt von vielen Veranstaltungen, denen Uwe Vogel seinen Stempel aufgedrückt hat. Größtes Aushängeschild im kulturellen Bereich ist die Reinheimer Satirewoche, die er gemeinsam mit dem Karikaturisten Reiner Hofmann-Battiston ins Leben gerufen hat und die sich nun in diesem Jahr bereits zum 30. Mal großer Beliebtheit erfreute.

 

Ganz lassen kann er es aber nicht. Ab Januar wird er in geringfügigem Rahmen der Stadt Reinheim erhalten bleiben. Die Leitung des Kultur- und Sportamtes hat seine Nachfolgerin Karina Klock-Geßner übernommen.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich wünsche Uwe Vogel, auch im Namen aller Mitarbeitenden, alles Gute für seinen neuen Lebensabschnitt und freue mich aber auch sehr darüber, dass er uns mit seiner Erfahrung und seinem Netzwerk weiter unterstützt. Prägte er doch über drei Jahrzehnte die Reinheimer Kulturlandschaft.“


Pressemitteilung 11.12.2023

ZAW teilt Preiserhöhung mit

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat mitgeteilt, dass die Kosten für die Müllsäcke, die in den Rathäusern der Kommunen erworben werden können, zum 1. Januar 2024 steigen. Dann...[mehr]


Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat mitgeteilt, dass die Kosten für die Müllsäcke, die in den Rathäusern der Kommunen erworben werden können, zum 1. Januar 2024 steigen.

Dann kostet ein 50-Liter-Müllsack 7,90 €, wie der ZAW mitteilt.

 

Die Müllsäcke können auch in Jahr 2024 an der Zentrale des Rathauses in Reinheim erworben werden.

Fragen zu den Gebühren und der Müllentsorgung beantwortet der ZAW unter info@zaw-online.de
oder unter der Rufnummer 06159 9160-0.

 


Bekanntmachung 06.12.2023

Nr. 115/2023 - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung –

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93), des § 25 des...[mehr]


Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und des

§ 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) hat die Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2023 die folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

    a)   für die land- und forstwirtschaftlichen
          Betriebe (Grundsteuer A)                                                           450 v.H.

    b)   für die Grundstücke
          (Grundsteuer B)                                                                          525 v.H.
     
  2. für die Gewerbesteuer                                                                   385 v.H.

 

 

§ 2

 

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2024.

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Reinheim, 05.12.2023                                                             

 ...............................................

gez. Manuel Feick

Bürgermeister


Bekanntmachung 06.12.2023

Nr. 114/2023 - Richtlinien der Stadt Reinheim für die Förderung der ortsansässigen Vereine

In Anerkennung der Bedeutung der Vereine und ihrer gemeinschaftsformenden Arbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit den Vereinen eine finanzielle Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit diesen Richtlinien regelt die...[mehr]


In Anerkennung der Bedeutung der Vereine und ihrer gemeinschaftsformenden Arbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit den Vereinen eine finanzielle Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit diesen Richtlinien regelt die Stadt Reinheim das Verwaltungsverfahren zur Verteilung der Vereinsförderungsmittel. Grundsätzlich unterscheidet die Stadt Reinheim in Sportvereine, kulturelle Vereine und karitative Vereine.

 

Diese Vereinsförderungsmittel werden mit dem jährlichen Haushaltsplan, sofern es die finanzielle Struktur des Haushaltes zulässt, als Zuschüsse zur Verfügung gestellt.

 

Ein Rechtsanspruch auf diese Vereinsförderungsmittel besteht nicht.

 

I.       Förderungswürdigkeit

 

Vereine, die Förderungen in Anspruch nehmen wollen, müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen und diese digital oder schriftlich bei der Stadt Reinheim hinterlegen:

 

a)            Vorsitzende /-r und Stellvertretung;

b)            Eintragung im Vereinsregister;

c)            Sitz im Stadtgebiet von Reinheim, Vereinstätigkeiten im Stadtgebiet.

 

Die Daten a)-c) sind eigenständig der Stadt Reinheim zu melden und im Falle einer Änderung zu aktualisieren.

Ein Verein wird erst förderungswürdig, wenn der Stadt Reinheim diese Unterlagen vorliegen.

 

Die antragstellenden Vereine haben der Stadt Reinheim alle geforderten Auskünfte zu geben und die für eine Bewilligung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Unvollständige Anträge gelten erst nach Vervollständigung als gestellt.

 

Über alle förderungswürdigen Maßnahmen kann nach Beschlussfassung durch den Magistrat im Rahmen des Magistratsberichtes der Stadtverordnetenversammlung informiert werden.

 

Andere Vereine können nur gefördert werden, wenn sie als förderungswürdig durch den Magistrat anerkannt werden.

 

II.      Verfahrensabwicklung / Förderungsausschluss

 

1.            Die Zusage für einen Zuschuss erfolgt in einem Bewilligungsbescheid. Dieser enthält die Höhe des Zuschusses, die Zweckbestimmung der Mittel und gibt Art und Weise der Auszahlung bekannt.

 

2.            Bei Baumaßnahmen muss der Zuschuss entsprechend dem Baufortschritt schriftlich abgerufen werden. Dabei ist eine Zwischenabrechnung mit Angaben über die bis dahin geleisteten Zahlungen vorzulegen.

 

3.            Sollten die tatsächlich entstandenen Kosten unter der Summe der zuwendungsfähigen Kosten liegen, so kann der Zuschuss durch Beschluss des Magistrats entsprechend verringert werden.

 

4.            Wird ein Zuschuss ohne Zustimmung des Magistrats für einen anderen Zweck verwendet oder werden die Bewilligungsbestimmungen nicht eingehalten, so ist der Empfänger verpflichtet, den Zuschuss in volle Höhe zurückzuzahlen.

 

5.            Der Zuschussempfänger hat der Stadt Reinheim einen Verwendungsnachweis über die Förderungsmaßnahme und die Gesamtmaßnahme 8 Wochen nach Abruf der letzten Zuwendungsrate vorzulegen.

 

6.            Nicht unter die Förderung nach diesen Richtlinien fallen parteipolitische und gewerbeähnliche Vereine, Gewerbevereine, Lebenshilfe, religiöse Vereine.

 

7.            Nicht förderungsfähig sind Grunderwerbskosten, Planungskosten für abgelehnte Baumaßnahmen, sowie Kosten für Einrichtungen, die nicht unmittelbar Vereinszwecken dienen.

 

8.            Nicht förderungswürdig sind Maßnahmen des gleichen Projekts (auch Teilabschnitte), wenn es bereits seitens der Stadt Reinheim bezuschusst wurde. Ein Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn Genehmigungen der                           entsprechenden Behörden vorliegen.

               In begründeten Fällen kann der Magistrat den Baubeginn der Maßnahme vor der Bewilligung der Gelder genehmigen.

 

9.            Jede bauliche Maßnahme auf einem an einen Verein verpachteten, stadteigenen Gelände bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Magistrats.

 

10.         Verwendungsnachweise, die nicht ordnungsgemäß geführt und vorgelegt werden, haben zur Folge, dass der Magistrat zur Einstellung von weiteren Zahlungen an den betreffenden Verein berechtigt ist.

 

III.     Möglichkeiten der Vereinsförderung

 

1.            Allgemeine jährliche Vereinsförderung (IV)

2.            Bezuschussung für Baumaßnahmen oder Instandhaltungsmaßnahmen(V)

3.            Bezuschussung für Anschaffungen (VI)

4.            Vereinsjubiläen (VII)

5.            Teilnahme an besonderen Veranstaltungen (VIII)

6.            Jugendfreizeiten und ähnliche Veranstaltungen (IX)

7.            Durchführung von Veranstaltungen (X)

 

Darüber hinaus wird im Sinne der Vereinsförderung eine Weiterentwicklung von inklusiven Angeboten unterstützt und gefördert. Über eine konkrete Bezuschussung entscheidet der Magistrat auf Antrag im Einzelfall.

 

Die Antragsformulare auf der Homepage der Stadt Reinheim (Vereinsförderung (reinheim.de))  sind zu verwenden und vollständig ausgefüllt an vereinsfoerderung@reinheim.de zu senden oder diese an die Vereinsförderstelle der Stadt Reinheim zu richten.

 

IV.     Allgemeine jährliche Vereinsförderung

 

Die allgemeine jährliche Vereinsförderung erfolgt durch einen regelmäßig gewährten jährlichen Zuschuss.

 

Die Vereine, die gefördert werden wollen, melden bis spätestens 31. März des jeweiligen Jahres:

 

a.            die Bezeichnung des Vereins sowie das Gründungsjahr,

b.            Namen und Anschriften des 1. und 2. Vorsitzenden,

c.            die Höhe der Vereinsbeiträge (aufgeschlüsselt nach aktiven und passiven Mitgliedern und Jugendlichen),

d.            den Mitgliederbestand zum 1. Januar (nur für Sportvereine: wie er dem Landessportbund oder einer anderen Organisation gemeldet wurde.) Dabei muss die Zahl der Jugendlichen bis 18 Jahre gesondert erscheinen,

 

zusätzlich bei karitativen Vereinen:

 

e.            die im laufenden Jahr vorgesehenen Veranstaltungen und Maßnahmen, für die Zuwendungen bei der Stadt beantragt werden sollen,

f.             ihren Rechenschaftsbericht (Tätigkeitsbericht).

                              

 

Sportvereine

kulturelle Vereine

karitative Vereine

Sockelbetrag

80,00 €

80,00 €

260,00 €

Vereinsjugendliche unter 18 Jahren

12,00 €

12,00 €

12,00 €

 

1. Vereinen, die spezielle Programme

  • für ältere Menschen (über 60 Jahre),
  • für soziale Zwecke,
  • oder ähnliches anbieten,

wird ebenfalls pro Mitglied eine jährliche Zuwendung in Höhe von 6,50 € gezahlt.

 

2. Musik- und Gesangsvereine erhalten zusätzlich 6,00 € für jedes aktive Mitglied über 18 Jahre.

 

3. Den Schulvereinen der ortsansässigen Schulen wird für die Meldung der Schülerzahlen ein Zuschuss in Höhe von 2,00€ pro Reinheimer Schüler pro Schuljahr gewährt.

 

4. Die Reinheimer Feuerwehrvereine erhalten folgende jährliche Förderungen:

 

    • Feuerwehrverein Reinheim - 750,00 €
    • Feuerwehrvereine Ueberau, Spachbrücken, Georgenhausen-Zeilhard jeweils 500,00 €
    • Jugendwehren Reinheim, Ueberau, Spachbrücken und Georgenhausen-Zeilhard jeweils 400,00 €
    • Kinderwehren Reinheim, Georgenhausen-Zeilhard und Spachbrücken jeweils 500,00 €

 

Die oben genannten Beträge werden den Feuerwehrvereinen zum 01.07 eines Jahres überwiesen.

 

 

V.      Bezuschussung für Baumaßnahmen oder Instandhaltungsmaßnahmen

 

Bei Aufnahme in den Investitionsplan der Stadt Reinheim können Baumaßnahmen oder Instandhaltungsmaßnahmen gefördert werden, sofern diese von den Vereinen zum Stichtag 30.06. für das Folgejahr angemeldet wurden.

 

Der Antrag zur finanziellen Förderung einer Baumaßnahme ist rechtzeitig vor Durchführung mit den notwendigen Unterlagen beim Magistrat einzureichen. Dabei sind sämtliche Unterlagen über die Planung und Finanzierung beizufügen. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 20 % der zuschussfähigen Kosten betragen. Ferner sind Angaben zu machen, ob jeweils für den gleichen Zweck auch Zuschüsse bei anderen Gebietskörperschaften und Institutionen beantragt werden. Aus dem Antrag muss die Eigenleistung des Vereines ersichtlich sein.

 

Ein barrierefreier Ausbau einer Vereinsanlage, eines Vereinsheimes o.ä. kann mit bis zu 10 % zusätzlich bezuschusst werden. Dieser Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Maßnahme gemäß der DIN 18040, DIN 32975 und DIN 32984 durchgeführt wird und kein Förderungsausschluss nach Punkt II. der Vereinsförderrichtlinien vorliegt.

 

 

VI.     Bezuschussung für Anschaffungen

 

Bei Aufnahme in den Investitionsplan der Stadt Reinheim können Anschaffungen, die die Vereine tätigen, gefördert werden, sofern diese von den Vereinen zum Stichtag 30.06. für das Folgejahr angemeldet wurden.

 

Die Zuschusshöhe kann bis zu 50 % der Anschaffungskosten abzüglich der Zuwendungen Dritter betragen und gilt u.a.:

Für Sportvereine:

  • langlebige Sportgeräte

 

Für kulturelle und karitative Vereine

  • Wirtschaftsgüter und Bekleidung

 

 

Nicht bezuschussungsfähig sind Transportgeräte und Bälle aller Art, Sportbekleidung, Getränke, Gastgeschenke, Telefon, Mieten, Pachten, Zinsen, Porto, Büromaterial, Steuerberater, etc. sowie Anschaffungen mit einem Einzelpreis von weniger als 150,00 €.

In Einzelfällen kann der Magistrat über die Bezuschussung von:

  • Rasentraktoren oder vergleichbaren Geräten für die Pflege der Rasenflächen der rasensporttreibenden Vereine,
  • Geräte zur Pflege und Unterhaltung der Sport- bzw. Vereinsanlagen

entscheiden.

Die Förderungsmöglichkeiten von Landkreis und sonstigen Institutionen sind nachweislich in Anspruch zu nehmen.

 

Außerdem darf kein Förderungsausschluss nach Punkt II. der Vereinsförderrichtlinien vorliegen.

 

 

VII.    Vereinsjubiläen

 

Zur teilweisen Deckung der Kosten bei Vereinsjubiläen können Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden.

 

Es werden gewährt:

 

a) bei 25-jährigem Bestehen 125,00 €,

b) bei 50-jährigem Bestehen 250,00 €.

 

Dabei zählen ab 50-jährigem Bestehen nur die Jubiläen im 10- und 25-Jahresrhythmus als zuwendungsfähige Jubiläen, wobei für jedes Jubiläumsjahr je 5,00 € gewährt werden (z.B. 70-jähriges Jubiläum = 350,00 €).

 

 

VIII.   Teilnahme an besonderen Veranstaltungen

 

Förderungswürdig ist die Teilnahme an Veranstaltungen besonderer Art.

 

Hierunter fällt die Teilnahme an Hessischen Meisterschaften oder einer höherrangigen Meisterschaft, sowie vergleichbaren sonstigen Veranstaltungen.

Dabei soll sich die Zuwendung an einem Satz von 6,00 € pro Teilnehmer und Teilnehmertag orientieren. Sie soll aber insgesamt 330,00 € pro Jahr nicht übersteigen. Damit sind auch die Fahrtkosten abgegolten.

 

 

IX.     Jugendfreizeiten und ähnliche Veranstaltungen

 

  • Zur Förderung von Jugendfreizeiten der Vereine wird diesen bei Fahrten mit Übernachtung ein Zuschuss von 2,00 € je Tag und Teilnehmer (bis 18 Jahre) gewährt. Die Förderung gilt nur für Reinheimer Jugendliche und kann nur einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.
    • Die Mindestdauer einer Fahrt beträgt 3 Tage, die Höchstdauer 14 Tage,
    • Der Höchstbetrag der Zuwendung pro Verein in einem Jahr beträgt 450,00 €.

 

  • Eine Zuwendung von 2,00 € pro Tag und Teilnehmer wird auch geleistet bei Erholungsmaßnahmen, die von karitativen Vereinen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer eine angemessene Eigenleistung erbringen. Jeder Teilnehmer wird pro Jahr nur einmal gefördert. Die Förderungsdauer pro Aufenthalt beläuft sich längstens auf 28 Tage.

 

  • Vereine können Zuwendungen auch bei Partnerschaftsbegegnungen mit ausländischen Gruppen erhalten. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet der Magistrat der Stadt Reinheim nach Vorlage einer Kostenaufstellung.

 

X.      Durchführung von Veranstaltungen

 

Senioren-Fastnachtssitzungen:

Vereine erhalten für die Durchführung von Senioren-Fastnachtssitzungen einen Zuschuss in Höhe von 1,50 € pro Reinheimer Bürger über 60 Jahren, der an der Sitzung teilnimmt.

 

Stadtmeisterschaften:

1.            Der ausrichtende Verein erhält auf Antrag eine Zuschuss pro teilnehmenden/ teilnehmender Jugendspieler/Jugendspielerin in Höhe von 2,50 €.

2.            Vereine erhalten auf Antrag einen Zuschuss für die Anschaffung von Pokalen und Medaillen in Höhe von 50 % der Gesamtkosten.

 

Bei allen anderen Veranstaltungen entscheidet der Magistrat im Einzelfall über eine Bezuschussung.

 

 

XI.     Erstattungen

 

1. Die Stadt Reinheim erstattet den rasensporttreibenden Vereinen die zur Unterhaltung der Sportanlagen über gesonderte Wasserzähler gemessenen Wasser- und Kanalgebühren pro Rasenplatz 500m³ und pro Tennisplatz 25m³ jährlich.

Die Kosten für versiegelte Flächen für die rasensporttreibenden Vereine werden in voller Höhe übernommen.

Die Kosten für Duschen werden für rasensporttreibende Vereine in voller Höhe übernommen.

 

2. Vereine erhalten auf Antrag einen Zuschuss für Arbeiten, die in Eigenleistung an ihren vereinseigenen Gebäuden und Grundstücken durchführt werden. Den Vereinen wird hierfür ein Zuschuss in Höhe von 1,60 € (8,00 € * 20 %) pro Person und Stunde gewährt.

 

 

XII.    Finanzielle Abwicklung

 

1. Die städtischen Förderungsmittel sind zweckgebunden.

Die Änderung des Verwendungszweckes ist nur mit Zustimmung des Magistrats zulässig. Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Wird ein Zuschuss ohne Zustimmung des Magistrats für einen anderen Zweck verwendet oder werden die Bewilligungsbestimmungen nicht eingehalten, so ist der Empfänger verpflichtet, den Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen.

Die Förderungsmittel haben offiziellen Charakter und stellen freiwillige Leistungen der Stadt Reinheim im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel dar.

 

2. Falls in den Richtlinien nicht etwas anderes angegeben ist, sind sie schriftlich beim Magistrat zu beantragen. Die Anträge bedürfen der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter des Vereins, nicht einzelner Abteilungen.

 

3. Dem jeweiligen Antrag sind ein Kostenvoranschlag und ein Finanzierungsplan beizufügen. Empfänger städtischer Zuwendungen unterliegen der Nachprüfung städtischer Ämter.

 

4. Der Gesamtbedarf der Vereine wird, soweit vorhersehbar, in einem Finanz- und Investitionsplan jeweils für das folgende Jahr zusammengefasst. Eine Verschiebung der Mittel ist auf Antrag um 1 Jahr möglich. Der Antrag muss bis zum 31.10 des ursprünglich geplanten Durchführungsjahres bei der Vereinsförderstelle der Stadt Reinheim eingegangen sein.

 

 

XIII.   Ausnahmen

 

Sollten Anträge nicht bis zu den in den Richtlinien genannten Stichtagen eingegangen sein, behält sich der Magistrat eine Entscheidung im Einzelfall über die Bezuschussung im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vor. Das gleiche gilt für Zuschussanträge, deren Förderungswürdigkeit nicht explizit in den Richtlinien aufgelistet ist.

 

 

XIV.   Inkrafttreten

 

Diese Richtlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinien mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 05.12.2023

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

Feick, Bürgermeister

 


Pressemitteilung 06.12.2023

Neue Samstagsöffnungszeiten der Bücherei ab Januar

Die im April dieses Jahres eingeführten Samstagsöffnungszeiten der Stadtbücherei erfreuen sich großer Beliebtheit. Deswegen werden diese Öffnungszeiten auch im kommenden Jahr aufrechterhalten. Eine kleine Änderung gibt es...[mehr]


Die im April dieses Jahres eingeführten Samstagsöffnungszeiten der Stadtbücherei erfreuen sich großer Beliebtheit. Deswegen werden diese Öffnungszeiten auch im kommenden Jahr aufrechterhalten. Eine kleine Änderung gibt es dennoch. Die Ausleihe ist dann nicht mehr am 4. Samstag des Monats, sondern am 1. Samstag des Monats möglich. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag oder in die Schließzeiten der Bücherei fallen, verschiebt sich der Öffnungstag um eine Woche.

 

Selbstverständlich werden die jeweiligen Samstagsöffnungen rechtzeitig bekanntgegeben.


Pressemitteilung 06.12.2023

Weihnachtsferien der Stadtbücherei Reinheim

Die Stadtbücherei ist während der Weihnachtsferien vom 22.12.2023 bis 12.01.2024 geschlossen. Auch der Rückgabekasten ist während dieser Zeit nicht geöffnet. Bis dahin besteht die Möglichkeit, nach Herzenslust in der Bücherei...[mehr]


Die Stadtbücherei ist während der Weihnachtsferien vom 22.12.2023 bis 12.01.2024 geschlossen. Auch der Rückgabekasten ist während dieser Zeit nicht geöffnet.

Bis dahin besteht die Möglichkeit, nach Herzenslust in der Bücherei zu stöbern und auszuleihen.

Neben dem Besuch der Bücherei besteht auch die Möglichkeit, Bücher oder Hörbücher in der Onleihe der Stadtbücherei schnell und einfach per Download auszuleihen, rund u die Uhr, auch an den Feiertagen und von unterwegs.

 

Die Rückgabe der ausgeliehenen Medien wird aufgrund der Festtage und der Weihnachtsschließung auf Mitte Januar terminiert.

 

Der Rückgabekasten ist bis zum 22. Dezember 2023 um 18 Uhr geöffnet. Nach der Schließzeit öffnet der Rückgabekasten wieder am 15. Januar 2024 um 10 Uhr.

 

Das Team der Stadtbücherei wünscht allen Leserinnen und Lesern eine besinnliche Adventszeit, schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 


Pressemitteilung 06.12.2023

Spendenübergabe 2023 des Reparaturcafés Reinheim

Das Reparaturcafé Reinheim hat am 02.12.2023 seine Jahreseinnahmen, die es durch Spenden der Besucherinnen und Besuchern bei sechs Reparatur-Terminen erhalten hat, für gemeinnützige Zwecke gespendet. Am letzten Reparaturtag,...[mehr]


Das Reparaturcafé Reinheim hat am 02.12.2023 seine Jahreseinnahmen, die es durch Spenden der Besucherinnen und Besuchern bei sechs Reparatur-Terminen erhalten hat, für gemeinnützige Zwecke gespendet.

Am letzten Reparaturtag, der gleichzeitig der Übergabetag war, konnten die Besucherinnen und Besucher ihre Spenden freiwillig „aufrunden.“ Dadurch konnten zusätzliche Spenden in Höhe von 420,00 EUR eingenommen werden, die zu den Spendengeldern hinzugerechnet wurden.

 

Bei einer kleinen Feier wurden die Spenden in Anwesenheit von Bürgermeister Manuel Feick, der in einer emotionalen Rede das ehrenamtliche Engagement, das das Reparaturcafé leistet, würdigte, übergeben.

Frau Ulbrich vom Reparaturcafé gab einen Überblick über die nun mittlerweile fünf Jahren dauernde Arbeit des Cafés und betonte, dass alle aus diesem Ehrenamt seit Bestehen erhaltenen Spenden zu 100 % an soziale Zwecke übergeben werden.

 

Stolze 1.710,00 EUR wurden an den Kindersozialfonds gespendet, darin enthalten waren 500,00 EUR von zwei privaten Spendern aus dem Reparaturcafé und die Aufstockung aus der Aktion „aufrunden“. 710,00 EUR wurden an die Lebensmitteltheke Groß-Bieberau gespendet, darin ebenfalls enthalten der Aufrundungsbetrag.

 

Herr Hans-Jürgen Köttner, Vorsitzender des Kindersozialfonds e.V., bedankte sich herzlich für die Spende und erklärte, dass diese für die in einem Jahr benötigten Gelder gut helfen werde.

Herr Jochen Gaydoul, 1. Vorsitzender des Diakoniezentrums Groß-Bieberau e.V. nahm die Spende für die Lebensmitteltheke in Groß-Bieberau an und bedankte sich ebenfalls herzlich.

 

Da diese Spenden nur durch die Besucherinnen und Besucher des Reparaturcafés möglich sind, geht ein großer Dank an die Nutzerinnen und Nutzer dieses Angebotes.

 

Im Rahmen der Feier übergab Josefine Martini stellvertretend für das Jugendforum der Stadt Reinheim eine Spende von 200,00 EUR an den Kindersozialfonds. Dieser Betrag stammt aus dem Angebot „Jung erklärt Alt das Smartphone“, den die Jugendlichen 2023 erhalten haben. Auch dafür bedankte sich Herr Köttner sehr herzlich.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Ich bin einmal mehr begeistert, was im Reparaturcafé ehrenamtlich geleistet wird und in welchem Maße dieses Angebot genutzt wird. Mein herzlicher Dank geht sowohl an die helfenden Hände, die auch in diesem Jahr liebevoll viele Geräte wieder zum Laufen gebracht haben, aber auch an die Nutzerinnen und Nutzer, die mit ihren Spenden für viele strahlende Augen sorgen können.“


Pressemitteilung 05.12.2023

Ehrenamt braucht Menschen – Menschen brauchen Ehrenamt

Der 5. Dezember ist ein wichtiger Tag im Kalender für alle Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen. Wird doch an diesem Tag besonders das freiwillige Engagement aller Ehrenamtlichen, die sich für das Wohl der Gemeinschaft...[mehr]


Der 5. Dezember ist ein wichtiger Tag im Kalender für alle Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen. Wird doch an diesem Tag besonders das freiwillige Engagement aller Ehrenamtlichen, die sich für das Wohl der Gemeinschaft einsetzen, gewürdigt. 

Es soll an diesem Tag aber auch darauf hingewirkt werden, das Bewusstsein für die Bedeutung des Ehrenamtes zu schärfen und neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu gewinnen.

Vieles, was im Ehrenamt geleistet wird, wäre im Hauptamt weder zu leisten noch zu bezahlen.

Ohne die Leidenschaft und die große Kreativität der im Ehrenamt tätigen Menschen wäre unsere Gesellschaft um ein Vielfaches ärmer, würde es das große bunte Angebot der Vereine nicht geben.

Ehrenamt umfasst alle Altersklassen und Bevölkerungsschichten. Wie wichtig ist es gerade für die ganz Kleinen, Vereine besuchen zu können. Denn Kinder brauchen Sport und Bewegung, um nur eine Sparte des Ehrenamtes zu nennen. Und auch im Alter ist es wichtig, einen Ausgleich zu haben, unter Menschen zu kommen – und wo geht das besser als in einem Verein?

 

Aber nicht nur in den Vereinen wird Ehrenamt gelebt – beispielsweise sind da auch die Freiwilligen Feuerwehren, das DRK oder das THW, deren Mitglieder sich in ihrer Freizeit um die Sicherheit der Menschen kümmern und helfen, wenn Hilfe gebraucht wird. Und auch in diesem, für die Menschen so wichtigen, Bereich, werden Nachwuchs und Unterstützung gesucht, um die angebotenen Leistungen aufrecht erhalten zu können.

 

Bürgermeister Manuel Feick: „Das Ehrenamt bildet das Rückgrat einer lebendigen Stadtgesellschaft. Menschen, die sich freiwillig für soziale, kulturelle oder sportliche Belange engagieren, tragen maßgeblich dazu bei, dass das Zusammenleben in unserer Stadt vielfältig, bunt und lebenswert bleibt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Menschen bedanken, die mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz ihren Beitrag zu diesem unverzichtbaren Mehrwert schaffen.“

Und weiter: „Durch den Dialog zwischen denjenigen, die beruflich für das Gemeinwohl arbeiten und denjenigen, die ihre Freizeit opfern, entsteht eine Synergie, die unsere Stadt stärkt und bereichert.“


 
X

Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106
 

 

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr 
13.30 - 15.30 Uhr  

Zur Anpassung der Schriftgröße bitte diese Tastenkombination verwenden:

Schriftvergrößerung:

Schriftverkeinerung: