Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Nr. 43/2023 - Auslobung Vergabekriterien zur städtischen Fläche: Ringstraße 8, Gemarkung Georgenhausen Fl. 1 Nr. 3/61 (ehem. FFW Georgenhausen); Größe: 626 m²


A) Vergabe nach “sozialen Kriterien“ bedeutet entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung der diskutierten Anträge nach wie vor, dass auf dem Grundstück Mietwohnungen mit „bezahlbaren“ Mieten entstehen sollen.

 

Die folgenden Kriterien sind – wenn möglich – vollständig zu erfüllen und alle Vorgaben werden im Kaufvertrag festgelegt:

 

  1. Es sind 6 Wohneinheiten als Mietwohnung zu errichten. Die Fertigstellung des Rohbaus muss spätestens 3 Jahre nach Grundstückskauf stattfinden.
  2. Im Erdgeschoss sind die Wohnungen barrierefrei zu planen und zu errichten.
  3. Die Vergabe der Wohneinheiten soll vorrangig an folgende Zielgruppen erfolgen: Familien, Behinderte, Alleinerziehende, Studenten, Seniorinnen und Senioren.
  4. Ausbau des öffentlichen Weges (Parzelle Nr. 3/62), Größe: 173 m² im Zuge der Abrissarbeiten des ehemaligen Feuerwehrgebäudes. Die Wegeherstellung hat nach Regelaufbau der RSTO in Asphalt- oder Pflasterbauweise zu erfolgen, auf Kosten des Vorhabenträgers (Parzelle Nr. 3/61), als Zuwegung zu dem Anwesen Ringstraße 8a, damit die Grunddienstbarkeit für die bestehende Zuwegung über das Grundstück Parzelle Nr. 3/61 gelöscht werden kann.
  5. Genaue vertragliche Regelung zum Geh- und Fahrrecht Ringstraße 8a, dass Überfahrt über das Grundstück Ringstraße 8 noch möglich ist, bis die neue Zuwegung Parzelle Nr. 3/62 begeh- und befahrbar hergestellt wurde. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Käufer des Grundstücks Parzelle Nr. 3/61.
  6. Erschließung des Baugrundstücks über die beiden bestehenden Zuwegungen; Parzelle Nr. 3/48 und/oder 3/62 und nicht direkt über die Ringstraße
  7. Es sollte vertraglich geregelt werden, dass weiterhin eine Wendemöglichkeit in Verbindung mit der Erschließung des Grundstücks Ringstraße 10a bestehen bleibt und kein Zaun entlang des öffentlichen Weges Parzelle Nr. 3/48 errichtet werden darf.
  8. Abriss oder Umbau des ehemaligen Feuerwehrgebäudes, Abrissgenehmigung existiert und ist noch gültig bis 12.04.2024.
  9. Festsetzungen des Bebauungsplanes 10. Änderung des Bebauungsplanes „Georgenhausen West“, 3. Änderungsplan, sind einzuhalten
  10. Von den 6 Wohneinheiten kann eine Wohneinheit für den Eigenbedarf genutzt werden.
  11. Mindestgebot: 231.610 € (aktueller Bodenrichtwert = 370 €/m² x 626 m²)

 

Angebote  mit einer vollständigen Beschreibung zu dem Projekt und den vorgenannten Vergabekriterien (Punkt A bis lfd. Nr. 11) können mit Originalunterschrift des Bewerbers sowie der Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden, vom 12.06.2023 bis 18.08.2023 beim Magistrat der Stadt Reinheim, Herrn Hönig, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung: Angebot Ringstraße 8, eingereicht werden.

 

 

Manuel Feick

Bürgermeister


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106

 

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