Stadt Reinheim
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Nr. 95/2020 - Bebauungsplan „Am Tränkelberg“ im Stadtteil Georgenhausen

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung


Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.06.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das bisherige Betriebsgelände des Geflügelhofes Strauß in Georgenhausen beschlossen hat. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst (alle Grundstücke liegen in der Flur 1 der Gemarkung Georgenhausen): -          die Grundstücke Nr. 116/20, 116/21, 116/33 und 116/35 (Anwesen Dörnbachstraße Nr. 10 A und 10 B),

-          Teilflächen des südlich dieser Grundstücke verlaufenden Wegegrundstücks Nr. 171/3,

-          in einer Tiefe von 5 m die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Nr. 171/4 und 116/7 bis 116/11 (diese grenzen unmittelbar südlich an die o.g. Wegeparzelle an) sowie -          Teilflächen der Wegegrundstücke Nr.116/30 und 152/1. Beabsichtigte Planung: Durch diesen Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf dem bisherigen Gelände des Geflügelhofes Strauß ein Wohngebiet erschließen zu können. Zudem wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Tränkelberg“ nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.12.2020 bis 01.02.2021 im Rathaus der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, Bauamt, I. Stock, Zimmer-Nr. 108, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt wird: montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr dienstags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Reinheim unter https://www.reinheim.de/bebauungsplaene.html abgerufen werden. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Reinheim abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen wird auf die Notwendigkeit der vorherigen telefonischen Vereinbarung hingewiesen. Die Termine können unter Tel.-Nr.: 06162/805-502 oder 06162/805-501 zu den Dienststunden vereinbart werden. Während der Dienststunden und bei geschlossener Eingangstür der Verwaltung kann durch „Klingeln“ oder auf „telefonischen Zuruf“ die Tür geöffnet werden. Das Betreten des Rathauses ist ausschließlich mit einem Mund-Nasenschutz und Desinfektion der Hände erlaubt. Sollte keine Maske vorhanden sein, wird am Empfang ein Einmal-Mund-Nasenschutz zur Verfügung gestellt. Per E-mail kann unter crueck(at)reinheim.de oder mknapp(at)reinheim.de ebenfalls Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden. Eine Übersendung des Bebauungsplanes ist auch digital möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Der Magistrat der Stadt Reinheim Manuel Feick Bürgermeister
 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

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Tel. 06162 / 805-106

 

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