Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Nr. 93/2020 - Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Nordwest III“


1. Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat am 24.11.2020 in öffentlicher Sitzung den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Nordwest III“ beschlossen. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In der Stadt Reinheim besteht Bedarf an Wohnraum, insbesondere in Form von Einzel- und Doppelhäusern. Weiterhin plant ein innerstädtisch gelegener Baustoffhandel eine Erweiterung seines Betriebs, was eine Verlagerung aus dem Ort heraus notwendig macht, da vor Ort keine Flächen vorhanden sind. Daher plant die Stadt an ihrem westlichen Rand die Ausweisung eines neuen Baugebietes, welches sowohl den Baustoffhandel ermöglicht, als auch Flächen zur Deckung des Wohnraumbedarfes bereitstellt. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes „Nordwest III“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. Der Geltungsbereich liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Stadt Reinheim südlich der Engelbert-Wörz-Straße, zwischen der Anne-Frank-Straße im Osten und der Bundesstraße B 38 im Westen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst die folgenden Flurstücke mit einer Fläche von ca. 6,8 ha: Gemarkung Spachbrücken, Flur 6: 128 (t), 130/1, 130/2, 131, 132, 133, 134, 135, 310/3, 311/2 (t), 317/2 (t), 320/1, 320/2 (t) Gemarkung Reinheim, Flur 9: 10 (t), 11/1, 11/2, 12, 13, 14, 15/1, 24/1 (t), 24/2, 25/1 (t), 25/2, 30 (t), 31 (t), 93/1 (t), 95/1, 96/1, 97/1, 97/2 (t), 98 (t) [(t) = teilweise Betroffenheit] Mit der vorliegenden Bebauungsplanung soll ein Baugebiet entwickelt werden, welches im nördlichen Teil eine gewerbliche Nutzung und im südlichen Teil eine Wohnnutzung vorsieht. Ein großer Teil der gewerblichen Nutzung umfasst hierbei die geplante Umsiedlung eines Baustoffhandels aus der Innenstadt heraus in das vorliegende Gebiet. Für diesen wird ein Sondergebiet ausgewiesen. So wird, um einen sinnvollen Übergang zwischen Wohnen und Gewerbe zu schaffen, zwischen diesen beiden Nutzungen ein Mischgebiet ausgewiesen, das den notwendigen Platz für kleineres, weniger störendes Gewerbe schafft und mit Wohnnutzungen harmoniert. Um keine Konflikte zwischen den gewerblichen und den Wohnnutzungen zu schaffen, wurde ein Schallgutachten erstellt, welches die bestehenden und zukünftigen Immissionen bewertet und Festsetzungsvorschläge definiert, die in den Bebauungsplan einfließen.                 2.  Frühzeitige Beteiligung, § 3 Abs. 1 BauGB Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Nordwest III“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Geltungsbereich entspricht der Beschreibung unter Punkt 1. Die Planunterlagen in der Fassung für die frühzeitige Beteiligung werden im Rathaus der Stadt Reinheim, Cestasplatz 1, Bauamt, I. Stock, Zimmer-Nr. 108 in der Zeit vom 21.12.2020 bis 01.02.2021 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr dienstags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Reinheim unter www.reinheim.de/bebauungsplaene.html abgerufen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Nordwest III“ umfasst: ·         Zeichnerischer Teil ·         Textteil ·         Begründung Teil 1 ·         Begründung Teil 2 - Umweltbericht ·         Artenschutzrechtliche Vorprüfung Jeweils in der Fassung vom 15.10.2020 ·         Schallgutachten Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Reinheim abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen wird auf die Notwendigkeit der vorherigen telefonischen Vereinbarung hingewiesen. Die Termine können unter Tel.-Nr.: 06162/805-502 oder 06162/805-501 zu den Dienststunden vereinbart werden. Während der Dienststunden und bei geschlossener Eingangstür der Verwaltung kann durch „Klingeln“ oder auf „telefonischen Zuruf“ die Tür geöffnet werden. Das Betreten des Rathauses ist ausschließlich mit einem Mund-Nasenschutz und Desinfektion der Hände erlaubt. Sollte keine Maske vorhanden sein, wird am Empfang ein Einmal-Mund-Nasenschutz zur Verfügung gestellt. Per E-mail kann unter crueck(at)reinheim.de oder mknapp(at)reinheim.de ebenfalls Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden. Eine Übersendung des Bebauungsplanes ist auch digital möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können. Der Magistrat der Stadt Reinheim Manuel Feick Bürgermeister
 
X

Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Pressestelle
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: gschieck@reinheim.de 

Ansprechpartner

Grit Schieck

Pressestelle

Tel. 06162 / 805-106

 

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr 
13.30 - 15.30 Uhr  

Zur Anpassung der Schriftgröße bitte diese Tastenkombination verwenden:

Schriftvergrößerung:

Schriftverkeinerung: