Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Markterkundungsverfahren

zu einer etwaigen kommunalen Beteiligung in Bezug auf Strom- und/oder Gasnetze

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen, eine unverbindliche Markterkundung im Sinne des § 121 Abs. 6 HGO durchzuführen. Die Stadt Reinheim zieht vorbehaltlich eines noch einzuholenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung in Erwägung, sich an einer privatrechtlichen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen, die Netze für Strom und/oder Gas im Stadtgebiet Reinheim hält und/oder betreibt.

 

Die Erzeugung, Speicherung, Einspeisung sowie der Vertrieb von Strom und Gas aus erneuerbaren Energien sowie der Verteilung von elektrischer und thermischer Energie bis zum Hausanschluss innerhalb des Gemeindegebietes oder im regionalen Umfeld in den Formen interkommunaler Zusammenarbeit gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge (§ 121 Abs. 1a HGO). Strom- und Gasnetze sind eine wichtige Infrastruktur, die es zu sichern gilt. Effiziente und leistungsstarke Stromleitungen sind insbesondere eine wichtige Grundlage für die Digitalisierung. Von effizienten und leistungsstarken Stromleitungen hängen künftig immer mehr Prozesse ab.

 

Die Stadt Reinheim interessiert sich daher für Angebote einer mittelbaren oder unmittelbaren kommunalen Beteiligung an Betreibern von Strom- und/oder Gasnetzen im Stadtgebiet Reinheim in der Form interkommunaler Zusammenarbeit mit folgender Zielrichtung:

 

  1. Mitspracherechte

Die Stadt Reinheim möchte sich Mitsprecherechte sichern und mitreden, wenn es um die Strom- und Gasnetze in ihrem Stadtgebiet geht. Im Rahmen solcher Mitspracherechte möchte die Stadt Reinheim auf die Umsetzung der Energiewende im Stadtgebiet hinwirken.

 

  1. Rendite

Zudem soll mit der kommunalen Beteiligung eine angemessene Rendite erwirtschaftet werden.

 

Eine Beteiligung der Stadt Reinheim an einer privatrechtlichen Gesellschaft ist eine wirtschaftliche Betätigung der Stadt Reinheim im Sinne des § 121 HGO. Nach § 121 Abs. 6 HGO ist die Stadtverordnetenversammlung vor der Entscheidung über eine solche Beteiligung auf der Grundlage einer Markterkundung umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung zu unterrichten. Es handelt sich dabei um eine qualitative Form der Marktuntersuchung bei der anlassbezogen Informationen gesammelt werden zu dem Zweck, eine Einschätzung der kommunalen Positionierung hinsichtlich Chancen und Risiken zu ermöglichen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Markterkundungsverfahren kein Vergabeverfahren ist und mit ihm auch nicht die Vergabe von Liefer-, Dienst- und/ oder Bauaufträgen an private Dritte einhergeht. Das Markterkundungsverfahren dient lediglich der Entscheidungsvorbereitung der Stadt Reinheim, ob und in welcher Form bzw. mit welchen Inhalten eine kommunale Beteiligung ggf. erfolgen soll. Es besteht durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Ein Vergabeverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen, wenn sich eine Kommune an einer privatrechtlichen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligen möchte.

 

Die Beteiligung an der Markterkundung erfolgt für die Unternehmen auf eigene Kosten.

 

Die Stadt Reinheim bittet hiermit alle interessierten Unternehmen, sich an der Markterkundung zu beteiligen und bis zum

 

12. Januar 2022

 

ein Angebot und/oder eine schriftliche Stellungnahme zu einer möglichen Beteiligung abzugeben mit Erläuterung der Chancen und Risiken des Angebots, insbesondere die möglichen Mitspracherechte und der voraussichtlichen Rendite.

 

Das Ergebnis der Markterkundung wird der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich im Februar 2022 mitgeteilt.

 

Von den Unternehmen im Rahmen der Markterkundung eingereichte Unterlagen und darin etwa enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden vertraulich behandelt.

 

Reinheim, den 15. Dezember 2021

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 
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