Stadt Reinheim
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Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle aktuellen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Reinheim, chronologisch geordnet.

16.04.2024

Nr. 24/2024 - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim am Dienstag, 07.05.2024, 20:00 Uhr

im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim   Sitzung-Nr.: STVV/029/2024   T a g e s o r d n u n g:    1. Einwände zum Protokoll vom...[mehr]


im Heinrich-Klein-Saal, Kulturzentrum Reinheim

 

Sitzung-Nr.: STVV/029/2024

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Einwände zum Protokoll vom 26.03.2024

 2.

Bericht des Magistrats

 3.

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Reinheim
hier: Neufassung ab 01.01.2024

 4.

Neufassung der Spielapparatesteuersatzung

 5.

Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehren der Stadt Reinheim 2024 bis 2034

 6.

Neufassung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

 7.

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 der Stadtwerke Reinheim

 8.

Sanierung Teichscheune

 9.

Aus der Geschichte lernen
Antrag der DKP-Fraktion vom 09. April 2024

 10.

Portal für anonyme Hinweisgeber (Whistleblower) in Kommunen
Anfrage der DKP-Fraktion vom 11. April 2024

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 16.04.2024

 

gez. Herr Dr. Wolfgang Schmidt

Stadtverordnetenvorsteher

 


16.04.2024

Nr. 23/2024 - Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Dienstag, 30.04.2024, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: HFW/025/2024   T a g e s o r d n u n g:    1. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: HFW/025/2024

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Reinheim
hier: Neufassung ab 01.01.2024

 2.

Neufassung der Spielapparatesteuersatzung

 3.

Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehren der Stadt Reinheim 2024 bis 2034

 4.

Neufassung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

 5.

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 der Stadtwerke Reinheim

 6.

Sanierung Teichscheune

 7.

Bericht Senio

 8.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 16.04.2024

 

gez. Herr Felix Schäfer

Ausschussvorsitzende/r


16.04.2024

Nr. 22/2024 - Sitzung des Ausschusses für Soziales-, Gesundheit-, Jugend,- Sport- und Kultur am Donnerstag, 25.04.2024, 19:30 Uhr

im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG   Sitzung-Nr.: SGJSK/019/2024   T a g e s o r d n u n g:    1. Wahl der stellvertretenden Schriftführerin / des...[mehr]


im Sitzungssaal, Rathaus Reinheim, 1. OG

 

Sitzung-Nr.: SGJSK/019/2024

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Wahl der stellvertretenden Schriftführerin / des stellvertretenden Schriftführers

 2.

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Reinheim
hier: Neufassung ab 01.01.2024

 3.

Aus der Geschichte lernen
Antrag der DKP-Fraktion vom 09. April 2024

 4.

Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Reinheim, den 16.04.2024

 

gez. Herr Haras Najib

Ausschussvorsitzende/r

 


16.04.2024

Nr. 21/2024 - Sitzung des Ortsbeirates Georgenhausen-Zeilhard am Donnerstag, 25.04.2024, 19:30 Uhr

im ehem. Rathaus Zeilhard   Sitzung-Nr.: OB 4/016/2024   Es wird darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen nach §53 Abs. 2 HGO beschlussfähig...[mehr]


im ehem. Rathaus Zeilhard

 

Sitzung-Nr.: OB 4/016/2024

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen nach §53 Abs. 2 HGO beschlussfähig ist.

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Eröffnung, Begrüßung Feststellen der Beschlussfähigkeit

 2.

Einwände zum Protokoll der letzten Sitzung

 3.

Entscheidung über Sportgeräte

 4.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

Reinheim, den 16.04.2024

 

gez. Herr Hartmut Poth

Ortsvorsteher


16.04.2024

Nr. 20/2024 - Gemeindewahl vom 14. März 2021

hier: Feststellungen über ausscheidende und nachrückende Bewerber [mehr]


Herr Naveed Anjum vom Wahlvorschlag der Internationalen Interessengemeinschaft Reinheim (IRIG) hat sein Mandat im Ausländerbeirat der Stadt Reinheim mit Wirkung vom 01.03.2024 niedergelegt. Frau Rosa Lo Bosco ist verzogen. Herr Luigino lezzi hat das Mandat abgelehnt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin vom Wahlvorschlag der Internationalen Interessengemeinschaft Reinheim (IRIG)

 

Frau Sanela Beganovic-Zahirovic, Ringstraße 6, 64354 Reinheim

 

an seine Stelle rückt.
 

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Cestasplatz 1, Raum 015, 64354 Reinheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Reinheim, den 11.04.2024

 

Fischer

Gemeindewahlleiter


02.04.2024

Nr. 19/2024 - Bauleitplanverfahren der Stadt Reinheim Bebauungsplan "Eckweg IV - 1. Änderung" in der Gemarkung Reinheim

hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB[mehr]


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat am 26.03.2024 den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

Allgemeines Planziel ist eine Nachverdichtung und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 3.344 m² umfasst die Flurstücke 184/6, 184/8, 184/9 und 179 teilweise in der Flur 22 sowie das Flurstück 144/20 in der Flur 25, Gemarkung Reinheim.

 

Die Änderung des Bebauungsplans wurde gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung ab sofort zur Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

 

Die Planungsunterlagen können in Papierform bei der Stadtverwaltung Reinheim, Bauamt, Cestasplatz 1, während der Dienststunden

 

Montag                                               8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr,

Dienstag bis Donnerstag            8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,

Freitag                                                8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

 

Gemäß § 10a BauGB werden die Planunterlagen auch digital auf der Homepage der Stadt Reinheim unter https://www.reinheim.de/bebauungsplaene.html sowie im BürgerGIS des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingestellt.

 

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Reinheim beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches her­beigeführt wird.

 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes so­wie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Reinheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

 

Reinheim, den 11.04.2024

 

Manuel Feick

Bürgermeister


02.04.2024

Nr. 18/2024 - Sitzung des Ortsbeirates Georgenhausen-Zeilhard am Freitag, 12.04.2024, 16:00 Uhr

auf der Seniorenspielanlage in Groß Bieberau, Im Briebel   Sitzung-Nr.: OB 4/015/2024   T a g e s o r d n u n g:    1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellen der...[mehr]


auf der Seniorenspielanlage in Groß Bieberau, Im Briebel

 

Sitzung-Nr.: OB 4/015/2024

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 1.

Eröffnung, Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit

 2.

Einwände zum Protokoll der letzten Sitzung

 3.

Besichtigung von Sportgeräten

 4.

Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich.

Besucher sind herzlich willkommen.

 

gez. Herr Hartmut Poth

Ortsvorsteher


11.03.2024

Nr. 17/2024 - Denkmalschutzpreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg 2024

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verleiht 2024 zum neunzehnten Mal den „Denkmalschutzpreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ für besonderes bauhistorisches Engagement und / oder beispielhafte Leistungen auf dem Gebiet der...[mehr]


Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verleiht 2024 zum neunzehnten Mal den „Denkmalschutzpreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ für besonderes bauhistorisches Engagement und / oder beispielhafte Leistungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege.

Der Preis kann an Einzelpersonen vergeben werden, aber auch an Personengruppen, Organisationen, Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, die sich auf diesem Gebiet hervorgetan haben. Eine Aufteilung des Preises auf mehrere Personen ist möglich. Vorschläge für die Preisverleihung können von Behörden, Gemeinden, Verbänden, Vereinen und einzelnen Bürgern gemacht werden.

 

Über die Vergabe des Preises entscheidet der Kreisausschuss auf Vorschlag eines eigens hierzu zu bildenden Prüfungsausschusses, dem außer Vertretern der Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden, des Denkmalbeirats auch Parlamentarier des Landkreises Darmstadt-Dieburg angehören.

 

Wir möchten Sie hiermit bitten, uns geeignete Vorschläge für einen oder mehrere Denkmalpreisträger bis spätestens 15.06.2024 zu unterbreiten. Der Vorschlag bzw. die Vorschläge sind schriftlich an den Magistrat der Stadt Reinheim, Bauamt/Frau Rück, Cestasplatz 1, 64354 Reinheim oder per Mail: crueck@reinheim.de zu senden.

Für Ihre Unterstützung vielen Dank im Voraus!

 

Manuel Feick

Bürgermeister


19.02.2024

Nr. 7/2024 - Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes Reinheimer Markt 16.06.2024

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt der Stadt Reinheim aus Anlass des...[mehr]


Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in der Kernstadt der Stadt Reinheim aus Anlass des Reinheimer Marktes am Sonntag, dem 16. Juni 2024, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, innerhalb der folgenden Straßen freigegeben:

 

                                                            Darmstädter Straße

 

Magistrat der Stadt Reinheim

 

 

Feick

Bürgermeister

 


02.06.2023

Nr. 45/2023 - Räumung von Grabstätten

Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen...[mehr]


Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten handelt es sich um Grabstätten, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und/oder keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Nach Ablauf der Ruhezeit gemäß § 9 Friedhofsatzung müssen Grabstätten geräumt und an die Stadt Reinheim zurückgegeben werden. Ein Wiedererwerb ist nur bei Wahlgrabstätten möglich (§14 Abs. 1 Friedhofsatzung).

Das Nutzungsrecht folgender Grabstätten geht an die Stadt Reinheim zurück, da dieses für die aufgeführten Grabstätten nicht angemeldet wurde.

 

Friedhof Reinheim

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

02/04/04

Wahlgrab

Reeg, Heinrich u. Johanna, P. Stühlinger

1986 + 1984, 1981

02/04/05

Wahlgrab

Kopp, Gertrud, Wilhelm, Heinrich + Anna

1962, 1977, 1989 + 1996

02/04/03

Wahlgrab

Haas, Katharine u. Ludwig

1973 + 1998

06/02/09

Reihengrab

Kmoch, Helmut u. Hildegard

1994 + 2004

 

Friedhof Georgenhausen

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

03-01/14/09

Wahlgrab

Gareis, Walter und Anna

1979 + 1992

03-01/14/08

Wahlgrab

Spring, Else, Hans u. Ruth

1979, 1982 u. 1991

02-02/03/03

Reihengrab

Heil, Karin

1991

03-01/14/10

Wahlgrab

Russau, Horst u. Herta

1979 + 1997

01-03/04/06

Wahlgrab

Sauerwein, Georg, Helene u. Elisabethe

1966, 1993 + 1996

03-01/13/03

Wahlgrab

Ziergöbel, Katharina Emig u. Ewald

1976 + 1991

02-02/06/05

Reihengrab

Priess, Erich

1996

 

 

Friedhof Ueberau

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

03/04/01

Wahlgrab

Gappa,  Gappa

1984

 

 

Friedhof Spachbrücken

 

Grabstätte

Grabart

Verstorbene/r

Sterbejahr

V/06/04

Reihengrab

Strobel, Magdalena

1989

I/02/08

Wahlgrab                          

Jerch, Johann u. Magdalene

1983 + 1984

III/01/01

Wahlgrab                          

Peter, Konrad u. Christel

1964 + 1995

 

 

Der Magistrat der Stadt Reinheim

 

Feick

Bürgermeister

 

 


 
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Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

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