Stadt Reinheim
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Informationen rund um die Gewerbean-, -ab- und -ummeldung

Möchten Sie einen selbständigen Betrieb des stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung Ihres Betriebes oder eine unselbständige Zweigstelle eröffnen? Dann muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. 

Melden Sie, bei bestehendem Gewerbe und Aufgabe des alten Standortes Ihr Gewerbe dort ab, bevor Sie sich in unserem Gewerbeamt  anmelden.

 

Möchten Sie Ihren bestehenden Gewerbebetrieb verlegen oder ändert sich die Tätigkeit Ihres Gewerbes, dann ist eine Gewerbeummeldung notwendig.

 

Geben Sie Ihr Gewerbe vollständig auf, ist eine Gewerbeabmeldung zu veranlassen.

 

Für alle vorgenannten Vorgänge steht Ihnen unser Gewerbeamt gerne zur Verfügung.

 

 

Der Gewerbesteuerhebesatz liegt in Reinheim bei 385%.

 

 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim 
Standortmarketing/Wirtschaftsförderung
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail:

standortfoerderung(at)reinheim.de 

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr 
13.30 - 15.30 Uhr  

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