Stadt Reinheim
Stadt Reinheim

Steueramt

Der Schwerpunkt dieser Abteilung ist die Steuerverwaltung.

Hier werden über 6.000 Reinheimer Haushalte verwaltet, von der Grundsteuer über die Festsetzung der Wasser- und Kanalgebühren bis hin zur Hundesteuer. Für die ortsansässigen Betriebe wird hier auch die Gewerbesteuer bearbeitet.

 

Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf die unten stehenden Stichworte

 

 

Abgaben & Steuern

 

 

Fälligkeitstermine

 

Die Zahlung der Grundbesitzabgaben , d. h. Grundsteuer, Niederschlagswasser, Wasser- und Kanalgebühren, sowie der Hundesteuer und Gewerbesteuer hat zu folgenden Terminen zu erfolgen:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August 
  • 15. November

Bitte überweisen Sie Ihre Grundbesitzabgaben rechtzeitig zu den oben genannten Terminen.

 

Verbrauchsgebühren

 


 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Steueramt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail:

steueramt(at)reinheim.de

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Dirk Maurer
Tel. 06162 / 805-301

 

Steueramt / Liegenschaften

Kerstin Voigt 
Tel. 06162 / 805-305 

 

Nina Falkenbach
Tel. 06162 / 805-306

Sprechzeiten

Montag
13.30 - 18.00 Uhr 

Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr  

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Formulare

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