Stadt Reinheim
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Einwohnermeldeamt/Passamt


An- Ab- Ummelden

Wer eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bezieht, muss sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden.

Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen Zeit.
Rechtliche Grundlage hierfür ist das Bundesmeldegesetz (BMG), in dem diese Frist verankert ist.

 

Alle Infos zum An- Ab- und Ummelden in Reinheim finden Sie hier


Der Bundespersonalausweis

 

 


Der Reisepass

Im November 2005 wurde der Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien. 

 Reisepass

 

 

Pässe die vor dem 01.03.2017 ausgestellt wurden, und somit nicht der neuen dritten Generation entsprechen, behalten natürlich ihre volle Gültigkeit und können bis zu ihrem Ablauf regulär benutzt werden.




 
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Adresse

Stadtverwaltung Reinheim
Einwohnermeldeamt/Passamt
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

 

E-Mail: einwohnermeldeamt(at)reinheim.de 

Ansprechpartner

Abteilungsleitung

Kai Korndörfer
Tel. 06162 / 805-220
 

Sachbearbeiter

Frau Argus-Schill
Tel. 06162 / 805-221

Frau Ganß
Tel. 06162 / 805-222
 
Herr Zulauf
Tel. 06162 / 805-224

 

Frau Albert
Tel. 06162 / 805-225

Downloads

 

Formulare

 

Formulare zur Einkommenssteuererklärung (ELSTER)

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