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Haftungsausschluss

Wasser- und Kanalgebühren

 
Wasser 
Kanal 
Niederschlagsgebühr 
ab 01.12.1992 
2,70 DM + 7% MwSt 
2,60 DM 
-- 
ab 01.12.1993 
3,88 DM + 7% MwSt 
3,93 DM 
-- 
ab 01.12.1994 
4,03 DM + 7% MwSt 
4,15 DM 
-- 
ab 01.12.1995 
4,13 DM + 7% MwSt 
4,30 DM 
-- 
ab 01.01.1998 
4,13 DM + 7% MwSt 
4,85 DM 
-- 
ab 01.01.2001 
3,63 DM + 7% MwSt 
4,70 DM 
-- 
ab 01.01.2002 
1,90 € + 7% MwSt 
2,40 €  
-- 
ab 01.01.2004 
1,90 € + 7% MwSt 
2,43 € 
-- 
ab 01.01.2005 
1,90 € + 7% MwSt 
1,91 € 
0,56 € /m² 
ab 01.01.2008 
2,20 € + 7% MwSt 
2,44 € 
0,66 € /m² 
ab 01.01.2012 
2,20 € + 7% MwSt 
2,64 € 
0,79 € /m² 

Der Härtegrad des Wassers liegt zwischen 13,0 dH und 16,0 dH. Dieser ergibt sich aus den 6 Brunnenwässern mit unterschiedlichen Härtegraden und schwankenden Förderungen.

 

Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler und je angefangenem Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung

        bis zu 5m³  (QN 2,5   = 3/4") 1,54 EURO + 7% MwSt

                                                   jährlich 18,48 EURO  + 7% MwSt

        bis zu 10m³ (QN 6,0   = 1")     2,06 EURO + 7% MwSt

                                                   jährlich 24,72 EURO  + 7% MwSt

        über 10m³   (QN 10,0 = 1,5") 30,84 EURO + 7% MwSt

                                                   jährlich 370,08 EURO + 7% MwSt

 

 

 

Änderung ab 01.01.2005


Gartenwasserzähler

Der Gartenwasserzähler ist von Ihnen bzw. einer von Ihnen beauftragten Firma zu setzen und ordnungsgemäß zu installieren. Die Abnahme des Zählers folgt erst nach der Stellung des Antrages auf Abnahme. Die für die Abnahme des Zählers entstehenden Kosten sind vom Hauseigentümer zu tragen. Diese belaufen sich auf 26,75 Euro.

 

Die über diesen Zähler entnommenen Wassermengen sind ausschließlich für die Bewässerung des Garten zu nutzen und nicht dem Kanalnetz zuzuführen.

 

Der alte Zähler ist bei einem Zählerwechsel (regulär alle sechs Jahre) und der darauf folgenden Abnahme unseren Mitarbeitern zwingend vorzulegen.

 

Antrag auf Abnahme des Gartenwasserzählers gibts im Rathaus oder auf telefonische Anfrage.

 

Einzugsermächtigung


     
 

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