Urkunden
Das Standesamt ist zuständig für die Ausstellung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Geburtsscheine sowie beglaubigte Abschriften von Familienbüchern. Die o.g. Urkunden und Geburtsscheine können aber nur hier ausgestellt werden, wenn sich der Personenstandsfall auch im Stadtgebiet Reinheim ereignet hat.
Beispiel: Ist eine Person in Darmstadt verstorben, kann die Sterbeurkunde nur vom Standesamt Darmstadt ausgestellt werden. Beglaubigte Abschriften aus den Familienbüchern können nur ausgestellt werden, wenn die Ehe nach dem 01.01.1958 in Deutschland geschlossen wurde. Das Familienbuch befindet sich immer beim dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz haben. Bei einer Ehescheidung verbleibt das Familienbuch beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung. Ist die Ehe durch Tod eines Ehegatten aufgelöst worden, dann wird das Familienbuch beim Standesamt des Wohnsitzes des überlebenden Ehegatten geführt.

Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Diese ist in der Regel nötig, bei Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt des Kindes, bei der Geburtsbeurkundung oder auch nach der Geburt abgegeben werden. Nähere Informationen erteilt das Standesamt.
