
Die Menschenrechtspolitik der Vereinten Nationen
In der Charta der Vereinten Nationen, die wenige Wochen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in San Francisco unterzeichnet wurde, bekunden die Regierungen schon in der Präambel ihren „Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau“. Im ersten Artikel taucht dann der Begriff „Menschenrechte“ erstmals auf. An dieser Stelle wurden die vier Ziele der neuen Weltorganisation festgelegt, und eines davon lautet, „eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen“.
Lesen Sie hier den kompletten Vortrag.
