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Haftungsausschluss

Steuertermine

Fälligkeiten

Die Zahlung der Grundbesitzabgaben , d. h. Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, sowie der Hundesteuer und Gewerbesteuer hat zu folgenden Terminen zu erfolgen:

15. Februar

15. Mai

15. August und

15. November

 

Bitte überweisen Sie Ihre Grundbesitzabgaben rechtzeitig zu den oben genannten Terminen.


     
 

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