Fälligkeiten
Die Zahlung der Grundbesitzabgaben , d. h. Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, sowie der Hundesteuer und Gewerbesteuer hat zu folgenden Terminen zu erfolgen:
15. Februar
15. Mai
15. August und
15. November
Bitte überweisen Sie Ihre Grundbesitzabgaben rechtzeitig zu den oben genannten Terminen.
