Was macht das Ortsgericht ?
Das Ortsgericht Reinheim ist eine Hilfsbehörde des Amtsgerichts Dieburg. Es ist ehrenamtlich tätig. Seine Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Seine hauptsächlichen Aufgaben sind:
 | öffentliche Beglaubigung von Unterschriften (z.B. in Grundbuchange-legenheiten, bei Kirchenaustritten, für Einträge beim Registergericht)
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 | öffentliche Beglaubigung von Kopien und Abschriften
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 | Aufnahme von Sterbefallsanzeigen für das Nachlaßgericht
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 | Sicherung von Nachlässen, sofern keine Angehörigen vorhanden sind
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 | Schätzung von Grundstücken |
Das Ortsgericht besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher, der die laufenden Geschäfte führt, sowie den 6 Ortsgerichtsschöffen/-schöffinnen.
Gebührenordnung der Ortsgerichte

Zusammensetzung des Ortsgerichts Reinheim
Ortsgerichtsvorsteher: Gerhard Schneider
Telefon: 06162 - 805 28 Fax: 06162 - 805 59
e-mail:
ortsgericht@reinheim.de
Ortsgerichtschöffen/-schöffinnen:
 | Wolfgang Falter (stv. Ortsgerichtsvorsteher)
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 | Werner Borger
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 | Silke Dölle-Speck
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 | Jutta Rüthrich
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 | Thomas Schuchmann
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 | Jochen Viehrig |

Anschrift
Ortsgericht Reinheim
Cestasplatz 1
64354 Reinheim

Sprechzeiten des Ortsgerichtsvorstehers
Der Ortsgerichtsvorsteher ist zu den üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Reinheim im Rathaus, Cestasplatz 1 erreichbar:
Montag 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung
