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Haftungsausschluss

Ortsgericht

Was macht das Ortsgericht ?

Das Ortsgericht Reinheim ist eine Hilfsbehörde des Amtsgerichts Dieburg. Es ist ehrenamtlich tätig. Seine Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. 

Seine hauptsächlichen Aufgaben sind:

öffentliche Beglaubigung von Unterschriften (z.B. in Grundbuchange-legenheiten, bei Kirchenaustritten, für Einträge beim Registergericht)
öffentliche Beglaubigung von Kopien und Abschriften
Aufnahme von Sterbefallsanzeigen für das Nachlaßgericht
Sicherung von Nachlässen, sofern keine Angehörigen vorhanden sind
Schätzung von Grundstücken

Das Ortsgericht besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher, der die laufenden Geschäfte führt, sowie den 6 Ortsgerichtsschöffen/-schöffinnen.

 

Gebührenordnung der Ortsgerichte


Zusammensetzung des Ortsgerichts Reinheim

Ortsgerichtsvorsteher: Gerhard Schneider

Telefon: 06162 - 805 28      Fax: 06162 - 805 59

e-mail: ortsgericht@reinheim.de

 

Ortsgerichtschöffen/-schöffinnen:

Wolfgang Falter (stv. Ortsgerichtsvorsteher)
Werner Borger
Silke Dölle-Speck
Jutta Rüthrich
Thomas Schuchmann
Jochen Viehrig

Anschrift

Ortsgericht Reinheim

Cestasplatz 1

64354 Reinheim


Sprechzeiten des Ortsgerichtsvorstehers

Der Ortsgerichtsvorsteher ist zu den üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Reinheim im Rathaus, Cestasplatz 1 erreichbar:

Montag   13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag und Freitag   8.00 Uhr - 11.30 Uhr

Mittwoch  8.00 Uhr - 11.30 Uhr und  13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung


     
 

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Schneider, Gerhard