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Haftungsausschluss

Ortsbeiräte

Bildung der Ortsbeiräte:

 

Nach § 81 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) können in den Gemeinden durch Beschluss der Gemeindevertretung Ortsbezirke gebildet werden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten. In Reinheim gibt es folgende Ortsbeiräte:

 

Wahl des Ortsbeirates:

 

Die Mitglieder des Ortsbeirats werden von den Bürgern des Ortsbezirks gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8 000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern; das Nähere wird durch die Hauptsatzung bestimmt.

 


     
 

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