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Haftungsausschluss

Nutzung Brauchwasseranlage

Auf Veranlassung des Kreisgesundheitsamtes weisen die Stadtwerke Reinheim darauf hin, dass gemäß der Trinkwasserverordnung § 13 Abs. 3 die Nutzung einer Brauchwasseranlage anzeigepflichtig ist.

Demnach müssen z. B. Regenwassernutzungsanlagen, Hausbrunnen u.ä. dem Kreisgesundheitsamt gemeldet werden.

Hierzu ist der Vordruck "Nutzung einer Brauchwasseranlage" zu verwenden.


     
 

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