Auf Veranlassung des Kreisgesundheitsamtes weisen die Stadtwerke Reinheim darauf hin, dass gemäß der Trinkwasserverordnung § 13 Abs. 3 die Nutzung einer Brauchwasseranlage anzeigepflichtig ist.
Demnach müssen z. B. Regenwassernutzungsanlagen, Hausbrunnen u.ä. dem Kreisgesundheitsamt gemeldet werden.
Hierzu ist der Vordruck "Nutzung einer Brauchwasseranlage" zu verwenden.
