Anmeldungen von Hunden
Sollte der Hund aus einem Tierheim sein, weisen wir darauf hin, dass eine begrenzte Hundesteuerbefreiung möglich ist. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz d) sind Hunde, die nachweislich aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwebs folgenden Kalenderjahres steuerbefreit. Das heißt, Hunde, die im Jahr 2011 erworben wurden, sind ab Januar 2013 Hundesteuerpflichtig. Als Nachweis benötigen wir hierfür eine Kopie des Tierheimvertrages.
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 36,00 Euro
für den zweiten Hund 48,00 Euro
für den dritten und jeden weiteren Hund 60,00 Euro
Die Steuer wird zum 15.05. fällig. (
Einzugsermächtigung)
Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.
Hundesteuerersatzmarken kosten 5,00 Euro pro Stück.
Anmeldung eines Hundes

Abmeldung von Hunden
Die Abmeldung der Hundesteuer kann nur monatsweise erfolgen. Das heißt, wird der Hund bis zum 15. eines Monats abgemeldet, erfolgt die Abmeldung rückwirkend zum ersten diesen Monats. Abmeldungen ab dem 16. eines Monats, werden zum Ersten des nächsten Monats berücksichtigt.
Abmeldung eines Hundes
