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Haftungsausschluss

Heirat

Anlegung von Familienbüchern

Hat ein deutscher Staatsangehöriger, Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, eine Ehe im Ausland geschlossen, so kann er beim Standesamt die Anlegung eines deutschen Familienbuches beantragen. Die hierfür notwendigen Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. In einem persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten kann geklärt werden, welche Urkunden Sie benötigen.


Aufgebot -Anmeldung zur Eheschließung-

Der frühere Begriff ?Bestellung des Aufgebotes? ist durch die ?Anmeldung der Eheschließung? ersetzt worden. Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung beibringen müssen, ist ebenfalls von Fall zu Fall unterschiedlich (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.). Sie können telefonisch erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen. Die Anmeldung der Eheschließung ist für jede Eheschließung verbindlich. Sie kann frühestens 6 Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Der frühere ?Aushang?, der 9 Tage betrug, ist weggefallen.


Ehefähigkeitszeugnisse

Beabsichtigt ein deutscher Staatsangehöriger, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling oder Staatenloser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Ausland zu heiraten, so benötigt er in der Regel ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird beim Standesamt des Wohnsitzes oder des letzten Wohnsitzes in Deutschland ausgestellt und bestätigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse für die Eheschließung im Ausland bestehen.. Ein Ehefähigkeitszeugnis wird aber nicht in allen Ländern verlangt. Es ist ratsam, sich vorher mit dem ausländischen Standesamt oder dem jeweiligen Konsulat/Botschaft dieses Landes in Verbindung zu setzen. Die Anschriften und Telefonnummern der Konsulate/Botschaften der einzelnen Länder können Sie beim Standesamt erhalten.


Eheschließungen

Eheschließungen führen wir von Montags bis Freitags und an einem Samstag im Monat durch. Nähere Informationen für Trauungen am Samstag erfahren Sie wenn Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen.


Eheschließungen im Ausland

Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, so können Sie beim Standesamt erfahren, welche Unterlagen Sie in dem jeweiligen Land benötigen. Diese Informationsbroschüre ?Deutsche heiraten im Ausland? haben wir vom Bundesverwaltungsamt in Köln erhalten. Da sich aber in manchen Ländern die Rechtsvorschriften bezüglich Eheschließungen öfters ändern, ist die Information nicht verbindlich. Bevor Sie in das Land reisen, in dem Sie heiraten möchten, sollten Sie sich vorher mit dem dortigen Standesamt oder dem Konsulat/Botschaft dieses Landes in Verbindung setzen und nachfragen, welche Unterlagen Sie benötigen.


     
 

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Lebenspartnerschaften

Zwingende Voraussetzung für die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist, dass beide Lebenspartner das gleiche Geschlecht haben. Grundlage ist das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Zuständig für den Antrag auf Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft ist in Hessen der Gemeindevorstand bzw. der Magistrat. Der Magistrat der Stadt Reinheim hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2001 das Standesamt für die Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LpartG) in Reinheim als zuständige Stelle bestimmt. Für weitere Informationen und die für die Begründung einer Lebenspartnerschaft nötigen Unterlagen steht Ihnen das Standesamt Reinheim/Odenwald gerne zur Verfügung.


Ansprechpartner

Standesamt Reinheim Tel.: 805-18