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Haftungsausschluss

Gewerbesteuer

Gewerbe ist jede erlaubte und fortgesetzte Tätigkeit, die selbständig ausgeübt wird und auf Erzielung von Gewinn gerichtet ist.

Ausnahmen: Urproduktion

                   Hauswirtschaft

                   freie Berufe

                   öffentlicher Dienst

 

Die stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes unterhalten wird.

 

Die Steuer wird auf Grund des Steuermeßbetrags mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist. (Einzugsermächtigung)

 

Steuermeßbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Gewerbesteuerveranlagung beträgt seit 2011 380%.


     
 

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