Gewerbe ist jede erlaubte und fortgesetzte Tätigkeit, die selbständig ausgeübt wird und auf Erzielung von Gewinn gerichtet ist.
Ausnahmen: Urproduktion
Hauswirtschaft
freie Berufe
öffentlicher Dienst
Die stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes unterhalten wird.
Die Steuer wird auf Grund des Steuermeßbetrags mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist. (
Einzugsermächtigung)
Steuermeßbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Gewerbesteuerveranlagung beträgt seit 2011 380%.
