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Haftungsausschluss

Ausschüsse

Nach § 62 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Die Gemeindevertretung kann unbeschadet des § 51 bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten den Ausschüssen widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten. Die Gemeindevertretung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim hat zur Unterstützung ihrer Arbeite folgende vier Ausschüsse gebildet:

 

In der linken Spalte können Sie sich über das aktuelle Geschehen sowie die Zusammensetzung informieren.


     
 

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