Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen gemäß dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)
 | den vorbeugenden Brandschutz
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 | den abwehrenden Brandschutz
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 | die Allgemeine Hilfe
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 | die Hilfeleistung bei anderen Vorkommnissen
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 | die Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung |
Vorbeugender Brandschutz
Bei Bauwerken, Anlagen, Einrichtungen und Veranstaltungen, wo bei Ausbruch eines Brandes oder einer sonstigen Gefahr eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann, hat die Feuerwehr entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Beispielhaft hierfür ist
 | die Beratung über den Brandschutz
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 | die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen
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 | die Durchführung von Brandsicherheitsdiensten |
Abwehrender Brandschutz + Allgemeinde Hilfe
Die Feuerwehr hat erforderliche Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen die durch
 | Brände, Explosionen
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 | Unfälle
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 | andere Notlagen
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 | schadensbringende Naturereignisse (z.B. Unwetter) |
drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden.
Andere Vorkommnisse
Zu den anderen Vorkommnissen gehören nur Aufgaben, die feuerwehrspezifisch sind oder dem Aufgabenbereich der Feuerwehr zugeordnet werden können.
Beispiele hierfür sind:
 | Unterstützung des Rettungsdienstes (z.B. Tragehilfe)
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 | Notarztzubringer
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 | Amtshilfe für die Polizei (z.B. Türoffnung) |
