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Bergen und Schützen

Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen gemäß dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)

 

 den vorbeugenden Brandschutz
 den abwehrenden Brandschutz
 die Allgemeine Hilfe
 die Hilfeleistung bei anderen Vorkommnissen
 die Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung

 

Vorbeugender Brandschutz

 

Bei Bauwerken, Anlagen, Einrichtungen und Veranstaltungen, wo bei Ausbruch eines Brandes oder einer sonstigen Gefahr eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann, hat die Feuerwehr entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Beispielhaft hierfür ist

 

die Beratung über den Brandschutz
die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen
die Durchführung von Brandsicherheitsdiensten

 

 

Abwehrender Brandschutz + Allgemeinde Hilfe

 

Die Feuerwehr hat erforderliche Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen die durch

 

Brände, Explosionen
Unfälle
andere Notlagen
schadensbringende Naturereignisse (z.B. Unwetter)

 

drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden. 

 

 

Andere Vorkommnisse

 

Zu den anderen Vorkommnissen gehören nur Aufgaben, die feuerwehrspezifisch sind oder dem Aufgabenbereich der Feuerwehr zugeordnet werden können.

Beispiele hierfür sind:

 

Unterstützung des Rettungsdienstes (z.B. Tragehilfe)
Notarztzubringer
Amtshilfe für die Polizei (z.B. Türoffnung)

 

 


     
 

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Ansprechpartner:

Stadtbrandinspektor

Lutz Gerhardt

Am Biet 6a

64354 Reinheim

Tel. p  06162/81990

      d   06162/805-70

Fax     06162/805-64